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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 W 31/17
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2017 - 6 W 31/17
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2017, 718 | OLG Karlsruhe - Nebenintervenient kann nachteilige Kostenentscheidung isoliert anfechten! |
3 Volltexturteile gefunden |
KG, Urteil vom 05.05.2023 - 7 U 74/21
1. Solange sich keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung ergeben, reicht es bei der Geltendmachung der großen Kündigungsvergütung aus, wenn der Werkunternehmer die Ersparnis auf der Grundlage seiner ursprünglichen Kalkulation berechnet. Der Werkunternehmer kann auch auf Basis eines geplanten, aber bislang nicht genehmigten Subunternehmereinsatzes jedenfalls dann abrechnen, wenn keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung gegeben sind. Dabei müssen derartige Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung sich bereits in einem Verhalten der Vertragsparteien vor Vertragsbeendigung manifestiert haben.*)
2. Zur Berichtigung des Kostentenors von Amts wegen durch das Berufungsgericht im Hinblick auf eine Nebenintervention ausschließlich in erster Instanz.*)
VolltextLG Mannheim, Urteil vom 29.01.2020 - 14 O 194/19 Kart
1. Im Konzessionierungsverfahren nach §§ 46 ff. EnWG ist gerichtlicher Rechtsschutz im Vorfeld der Auswahlentscheidung nur eröffnet, wenn die Gemeinde in Textform mitgeteilt hat, dass sie Rügen gegen Rechtsverletzungen im Rahmen der Mitteilung über die Auswahlkriterien und deren Gewichtung (§ 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG) nicht abhilft, § 47 Abs. 4 EnWG. Indem die Gemeinde auf eine textformgebundene Nichtabhilfe-Mitteilung verzichtet, kann sie eine Unterbrechung des Auswahlverfahrens durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes verhindern und den zulässigen Rechtsschutz auf das Ende des Auswahlverfahrens konzentrieren.*)
2. Ein Interessent, der sich an einem Konzessionierungsverfahren nach §§ 46 ff. EnWG beteiligt, hat regelmäßig kein im Sinne von §§ 66, 71 Abs. 1 Satz 2 ZPO anerkennenswertes rechtliches Interesse an dem Beitritt zu einem Verfahren, in dem ein anderes beteiligtes Unternehmen im Vorfeld der Auswahlentscheidung Rügen gegen die mitgeteilten Auswahlkriterien und deren Gewichtung (§ 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG i.V. mit § 47 Abs. 2 Satz 2 EnWG) in dem Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG gerichtlich verfolgt.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2017 - 6 W 31/17
1. Die isolierte Anfechtung der zum Nachteil des Nebenintervenienten ergangenen Kostenentscheidung (§ 101 ZPO) ist analog § 99 Abs. 2 ZPO jedenfalls dann statthaft, wenn sie auf der Zurückweisung der Nebenintervention gemäß § 71 Abs. 1 ZPO beruht und das Zwischenurteil zum Zeitpunkt der Endentscheidung noch nicht rechtskräftig war.*)
2. Die Nebenintervention eines Vorlieferanten ist zuzulassen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Klarstellung hat, dass von ihm gelieferte Geräte nicht als patentverletzend angegriffen werden.*)
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