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OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012 - 24 U 63/11
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2012, 397 | OLG Frankfurt - Erhebliche Planungsleistungen sind keine Akquise! |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Berlin, Urteil vom 14.06.2022 - 34 O 469/20
1. Aus Gründen des öffentlichen Interesses an der Sicherung einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung hat die Beachtung bestehender Formvorschriften Vorrang vor dem Vertrauensschutz eines Architekten. Auf den Umstand, ob dem Architekten die einschlägigen Vorschriften bekannt sind, kommt es nicht an.
2. Solange die Entscheidung über die Realisierung des Projekts innerhalb der (Kirchen-)Gemeinde nicht formgerecht gefallen ist, sind kostenauslösende Architektenleistungen bzw. Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde oder dem Brandschutz nicht im Interesse des Bauherrn.
3. Weiß der Architekt, dass der Handelnde nicht berechtigt war, ihn mündlich zu beauftragen, scheidet auch ein Bereicherungsanspruch aus.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012 - 24 U 63/11
1. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Architekten nicht - zumindest nicht in erheblichem Umfang - unentgeltlich tätig werden.
2. Eine erhebliche Architektentätigkeit ist jedenfalls dann keine kostenlose "Akquiseleistung", wenn der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter immer neue Anregungen und Planungswünsche an den Architekten herantragen und der Architekt diese entsprechend abarbeitet.
3. Ist ein Architektenvertrag aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften formunwirksam, besteht ein Schadensersatzanspruch des Architekten gegen die Gemeinde, wenn der Bürgermeister den Architekten dazu veranlasst hat, auf eine schriftliche Vereinbarung zu verzichten.
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(06.02.2013) Niemand erbringt gerne Leistungen, ohne dafür Geld zu erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für Architekten. Doch es ist gar nicht so leicht, die Grenze zwischen einem kostenfreien - wenn auch möglicherweise ausführlichen - Planungsangebot und der kostenpflichtigen Dienstleistung eines Architekten zu ziehen.
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