Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 24 U 63/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 1895
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Erhebliche Planungsleistungen sind keine Akquise!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012 - 24 U 63/11

Dokument öffnen Volltext

5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 397 OLG Frankfurt - Erhebliche Planungsleistungen sind keine Akquise!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 1895
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Erhebliche Planungsleistungen sind keine Akquise!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012 - 24 U 63/11

1. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Architekten nicht - zumindest nicht in erheblichem Umfang - unentgeltlich tätig werden.

2. Eine erhebliche Architektentätigkeit ist jedenfalls dann keine kostenlose "Akquiseleistung", wenn der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter immer neue Anregungen und Planungswünsche an den Architekten herantragen und der Architekt diese entsprechend abarbeitet.

3. Ist ein Architektenvertrag aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften formunwirksam, besteht ein Schadensersatzanspruch des Architekten gegen die Gemeinde, wenn der Bürgermeister den Architekten dazu veranlasst hat, auf eine schriftliche Vereinbarung zu verzichten.

Dokument öffnen Volltext



1 Nachricht gefunden
Bei erheblichen Planungsleistungen ist ein Honorar fällig
(06.02.2013) Niemand erbringt gerne Leistungen, ohne dafür Geld zu erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für Architekten. Doch es ist gar nicht so leicht, die Grenze zwischen einem kostenfreien - wenn auch möglicherweise ausführlichen - Planungsangebot und der kostenpflichtigen Dienstleistung eines Architekten zu ziehen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2012, 397 Dokument öffnen OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11


1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

aa) Vertragsähnliches Schuldverhältnis (GWB § 181 Rn. 53)