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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 16 U 196/04
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2005 - 16 U 196/04
Volltext9 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2005, 591 | OLG Frankfurt - Gewährleistungseinbehalt: Einzahlung auf ein Sperrkonto abbedungen? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2020 - 10 U 2/17
1. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können.
2. Die besondere Abhilfepflicht des Auftragnehmers - und der korrespondierende Abhilfeanspruch des Auftraggebers - greift nicht bereits dann ein, wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile unzureichend sind, sondern setzt zusätzlich voraus, dass wegen des Defizits an Arbeitskräften oder Material "die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können".
3. Ist eine Vertragsfrist aber aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf gegenstandslos geworden, droht keine Nichteinhaltung dieser Frist mehr.
4. Liegen die Voraussetzungen für eine Auftragsentziehung wegen einer unzureichenden Ausstattung der Baustelle nicht vor, ist eine Kündigungserklärung als "freie" Kündigung anzusehen.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2005 - 16 U 196/04
1. Bei einem Gewährleistungseinbehalt, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann, liegt keine konkludente Abbedingung von § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B vor.*)
2. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B kein Zurückbehaltungsrecht.
Volltext2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |