Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 StR 272/09
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Volltext11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2010, 597 | BGH - Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall: BGH hebt Freispruch des Gutachters auf! |
IBR 2009, 1417 | LG Traunstein - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall (2) |
7 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 02.12.2014 - VI ZR 501/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 14.10.2014 - VI ZR 466/13
1. Eine Garantenstellung des Schädigers, die es rechtfertigt, das Unterlassen der Erfolgsabwendung dem Herbeiführen des Erfolgs gleichzustellen, ist nach den Umständen des konkreten Einzelfalles auf der Grundlage einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten zu bestimmen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Garantenstellung aus einer rechtlichen Sonderbeziehung hergeleitet werden soll. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.06.2014 - I ZR 242/12
1. Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.*)
2. Allein die Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen keine Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten, Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft zu verhindern.*)
3. Der Geschäftsführer haftet allerdings persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, wenn er ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur der Gesellschaft entstehen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 28.07.2011 - 4 StR 156/11
Dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Gläubigern und Schuldner.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall gegenüber einem Ingenieur, der beauftragt war, für den gesamten Hallenkomplex die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln.
VolltextLG Traunstein, Urteil vom 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06
1. Die strafrechtliche Verantwortung des Ingenieurs als Konstrukteur, Fachplaner Statik und Fachbauleiter.
2. Die strafrechtliche Verantwortung des Fachplaners Statik bei der Bestandsuntersuchung.
1 Nachricht gefunden |
(12.01.2010) Am 2. Januar 2006 - fünf Minuten vor der wegen starker Schneefälle beabsichtigten Schließung - stürzte das Dach der von der Stadt Bad Reichenhall betriebenen Eissporthalle ein. 15 Besucher - überwiegend Kinder - fanden den Tod; sechs weitere Besucher wurden schwer verletzt. Das Landgericht Traunstein hatte mit Urteil vom 18. November 2008 einen der Angeklagten, einen Diplomingenieur mit Fachbereich Ingenieurbau, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung freigesprochen. Er war im Jahre 2003 von der Stadt Bad Reichenhall gegen einen Festbetrag in Höhe von - nur - 3.000 € beauftragt worden, hinsichtlich des gesamten Hallenkomplexes die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln. Ein Standsicherheitsgutachten war nicht verlangt; dieses hätte das Zehnfache gekostet. Obwohl vom Auftrag nicht umfasst, kam der Angeklagte aufgrund unzulänglicher Untersuchung zu dem falschen Ergebnis, die Tragekonstruktion des Hallendachs sei in einem guten Zustand.
mehr…