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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 StR 272/09
Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2864
Architekten und Ingenieure
Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
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IBR 2009, 1417 | LG Traunstein - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall (2) |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2010, 2864
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall gegenüber einem Ingenieur, der beauftragt war, für den gesamten Hallenkomplex die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln.
Volltext
IBRRS 2009, 1115
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Strafrecht - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall: Strafrechtliche Verantwortung?
LG Traunstein, Urteil vom 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06
1. Die strafrechtliche Verantwortung des Ingenieurs als Konstrukteur, Fachplaner Statik und Fachbauleiter.
2. Die strafrechtliche Verantwortung des Fachplaners Statik bei der Bestandsuntersuchung.
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BGH: Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall - Freispruch aufgehoben
(12.01.2010) Am 2. Januar 2006 - fünf Minuten vor der wegen starker Schneefälle beabsichtigten Schließung - stürzte das Dach der von der Stadt Bad Reichenhall betriebenen Eissporthalle ein. 15 Besucher - überwiegend Kinder - fanden den Tod; sechs weitere Besucher wurden schwer verletzt. Das Landgericht Traunstein hatte mit Urteil vom 18. November 2008 einen der Angeklagten, einen Diplomingenieur mit Fachbereich Ingenieurbau, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung freigesprochen. Er war im Jahre 2003 von der Stadt Bad Reichenhall gegen einen Festbetrag in Höhe von - nur - 3.000 € beauftragt worden, hinsichtlich des gesamten Hallenkomplexes die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln. Ein Standsicherheitsgutachten war nicht verlangt; dieses hätte das Zehnfache gekostet. Obwohl vom Auftrag nicht umfasst, kam der Angeklagte aufgrund unzulänglicher Untersuchung zu dem falschen Ergebnis, die Tragekonstruktion des Hallendachs sei in einem guten Zustand.
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(12.01.2010) Am 2. Januar 2006 - fünf Minuten vor der wegen starker Schneefälle beabsichtigten Schließung - stürzte das Dach der von der Stadt Bad Reichenhall betriebenen Eissporthalle ein. 15 Besucher - überwiegend Kinder - fanden den Tod; sechs weitere Besucher wurden schwer verletzt. Das Landgericht Traunstein hatte mit Urteil vom 18. November 2008 einen der Angeklagten, einen Diplomingenieur mit Fachbereich Ingenieurbau, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung freigesprochen. Er war im Jahre 2003 von der Stadt Bad Reichenhall gegen einen Festbetrag in Höhe von - nur - 3.000 € beauftragt worden, hinsichtlich des gesamten Hallenkomplexes die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln. Ein Standsicherheitsgutachten war nicht verlangt; dieses hätte das Zehnfache gekostet. Obwohl vom Auftrag nicht umfasst, kam der Angeklagte aufgrund unzulänglicher Untersuchung zu dem falschen Ergebnis, die Tragekonstruktion des Hallendachs sei in einem guten Zustand.
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