"Wussten Sie schon ...?"
... dass aktuelle Urteile bei ibr-online auch ohne Abonnement einsehbar sind?
Auch zum Lesen von Nachrichten oder Blog-Einträgen oder für die Suche ist keine Anmeldung erforderlich. So können Sie uns in Ruhe testen und viele Funktionen unverbindlich kennenlernen.... dass alle Dokumente untereinander und mit externen Webseiten vernetzt sind?
So finden Sie beispielsweise hinter jedem Fundstellenzitat, zu dem bei ibr-online selbst oder sonst im Internet eine Entscheidung gefunden werden kann, gleich den passenden Link zum Volltext.... dass Dokumente bei ibr-online auch etwaige Rückverweise enthalten?
Wenn IBR 1995, 183 in IBR 2009, 690 zitiert ist, so wird dies auch in IBR 1995, 183 selbst erwähnt. Ebenso erfahren Sie in § 3 VOB/B, dass dessen Nr. 3 bei IBR 2009, 323 einschlägig war.... wie Sie Leseranmerkungen zu einem Dokument mit ausdrucken?
Ein Klick auf das Druckersymbol ... wie Sie mit mehreren Dokumenten gleichzeitig arbeiten können?
Klicken Sie in Ihrem ersten Dokument auf das Symbol ... wie Sie die farbigen Reiter am oberen Bildschirmrand sinnvoll einsetzen?
Das sind Sachgebietsfilter. Wer sich nur für das Vergaberecht interessiert, verpasst nichts, wenn er sich nur in diesem Bereich bewegt. Auch Ihre Suchergebnisse können Sie damit zusätzlich filtern.... dass wir auch Urteile verlinken, die nicht in unserem Bestand sind?
Über den juristischen Informationsdienst dejure.org bieten wir Ihnen Zugriff auf mehr als 400.000 Entscheidungen auf externen Webseiten.... dass Sie bei ibr-online (inter-)aktiv mitreden können?
Unter jedem Beitrag (aber auch unter Urteilen und Nachrichten) können Sie Anmerkungen hinterlassen und sich so mit den Autoren oder anderen Benutzern austauschen.... wie Sie unsere Urteile, Blog-Einträge und Nachrichten zu sich holen?
Für unsere freien Inhalte bieten wir Ihnen auch sog. Newsfeed-Kanäle an. Mit diesen bestimmen Sie selbst, welche ibr-online-Themen Sie mit Ihrer eigenen Nachrichten-Software lesen möchten.... wie Sie auf Ihrer eigenen Webseite aktuelle ibr-online-Urteile anzeigen?
Das ibr-online-Urteilsfenster können Sie in Größe, Farbe und Funktionsweise mit nur wenigen Klicks ganz an Ihre Bedürfnisse anpassen. Oder sind Ihnen unsere Newsfeed-Kanäle lieber?


