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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Was gehört zum allgemeinen Bieterwissen?
VK Bund, Beschluss vom 03.07.2024
1. Für Grundlagen des Vergabeverfahrens, also Vorgaben bereits aus den Vergabeunterlagen, gilt eine an die bloße Erkennbarkeit anknüpfende, vorgezogene Rügeobliegenheit.2. Bei der Erkennbarkeit ist abzustellen auf eine verobjektivierte Perspektive eines mit üblicher...


Abschluss eines Pachtvertrags ist kein öffentlicher Auftrag!
LG Stralsund, Urteil vom 08.01.2025
1. Ein dem Abschluss eines Pachtvertrags vorgelagerter Ideenwettbewerb ist kein Vergabeverfahren. Denn bei einem Ideenwettbewerb gibt es keinen Zuschlag, weil er nicht der Lösungsfindung dient, sondern der Aufgabenfindung.2. Beteiligt sich ein Unternehmen an einem...


Auftragsvergabe an Mitbewerber ≠ Eingriff in die Berufsfreiheit!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2025
1. Verwaltungsrechtsschutz ist grundsätzlich nachgängiger Rechtsschutz. Vorbeugender (vorläufiger) Rechtsschutz, der zur Sicherung des eigenen Bewerbungsverfahrensanspruchs darauf gerichtet ist, in einem Auswahlverfahren für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen...

VOB/A-Verstoß führt zum Zuwendungswiderruf!
VG Magdeburg, Urteil vom 09.07.2024
1. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen die Zuwendungsbedingungen, die auf die VOB/A 2016 verweisen, wenn er die Angabe von Umsatzzahlen wertet, die nicht aus dem letzten Kalenderjahr stammen, wenn er sich nach Vorlage einer abgelaufenen Bescheinigung der...
Zugehörige Dokumente:

Willkürliche Vergabe = rechtswidrige Vergabe!
VG Schwerin, Beschluss vom 17.02.2025
1. Jede staatliche Stelle hat bei ihrem Handeln, unabhängig von der Handlungsform und dem betroffenen Lebensbereich, die in dem Gleichheitssatz niedergelegte Gerechtigkeitsvorstellung zu beachten. Dieses Handeln ist anders als die in freiheitlicher Selbstbestimmung...

Kein Vertrag bei Zuschlag mit Änderungen!
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.10.2024
Ein Zuschlagsschreiben, dem als Anlage eine Vertragsvereinbarung mit Änderungen gegenüber dem Entwurf beigefügt ist, führt nicht zum Vertragsschluss. Ein solches Schreiben stellt eine Ablehnung des Angebots, verbunden mit der Unterbreitung eines neuen Angebots, dar.
Zugehörige Dokumente: