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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 10/08


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 1998; IMRRS 2010, 1437
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Welche Voraussetzungen haben Entgeltforderungen?

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3306; IMRRS 2021, 1221
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer mit einem Ehrenamt wirbt, muss das Ehrenamt auch ausüben!

BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 123/20

1. Die im Internetauftritt eines Rechtsanwalts enthaltene unzutreffende Behauptung, derzeit Mitglied der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer zu sein, ist eine irreführende geschäftliche Handlung, die auch dann i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, wenn in der Vergangenheit eine solche Mitgliedschaft bestanden hat.*)

2. Tatsächliche Umstände, die gegen eine geschäftliche Relevanz des als Irreführung beanstandeten Verhaltens i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG sprechen, liegen in der Darlegungs- und Beweislast der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Partei.*)

3. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die gegen einen Rechtsanwalt wegen der als unzutreffend beanstandeten Behauptung einer derzeitigen Mitgliedschaft in der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer Klage erhoben hat, kann den Vortrag des Beklagten, zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied dieser Vorstandsabteilung gewesen zu sein, gem. § 138 Abs. 4 ZPO wirksam mit Nichtwissen bestreiten.*)

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IBRRS 2010, 1998; IMRRS 2010, 1437
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Welche Voraussetzungen haben Entgeltforderungen?

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08

Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB ist, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
IV. Leistungsstörungen des Bestellers
1. Verzögerte Zahlung von Werklohn
d) Verzugsschaden