Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 200/09
BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09
33 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IVR 2017, 102 | BGH - Voraussetzungen der Zwangsversteigerung wegen Grundschuldzinsen |
IMR 2010, 1100 | BGH - Ohne Übernahme der Sicherungsvereinbarung keine Vollstreckung aus einer Grundschuld! |
IMR 2010, 1099 | BGH - Prüfung der Unterwerfungsklausel ist im Rahmen der Klauselerinnerung zu klären! |
IMR 2010, 343 | BGH - Die freie Abtretbarkeit einer Grundschuld hält der Inhaltskontrolle stand! |
26 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 84/16
Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld wegen der dinglichen Zinsen setzt in Rechtsanalogie zu §§ 1234, 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Wartefrist von sechs Monaten voraus.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 230/15
Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 82/13
1. Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar.*)
2. Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.*)
3. Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt endgültig unzulässig ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12
1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)
2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 65/11
Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11
Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(20.07.2011) Der u. a. für das Recht der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die für eine Zwangsvollstreckung notwendige Vollstreckungsklausel zu erteilen hat.
mehr…
(31.03.2010) Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichts-ofes hatte über die Wirksamkeit einer formularmäßigen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde zu entscheiden. In dem zugrunde liegenden Fall wendet sich die Klägerin gegen die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer inzwischen mehrfach abgetretenen Grundschuld, die sie ihrer Hausbank im Jahr 1989 anlässlich einer Darlehensgewährung zur Absicherung aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsbeziehung gewährt hatte. In der notariellen Urkunde hatte sich die Klägerin wegen aller Ansprüche aus der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück unterworfen.
mehr…