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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 200/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2012; IMRRS 2010, 1447
ImmobilienImmobilien
Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09


33 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

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4 Beiträge gefunden
IVR 2017, 102 BGH - Voraussetzungen der Zwangsversteigerung wegen Grundschuldzinsen
IMR 2010, 1100 BGH - Ohne Übernahme der Sicherungsvereinbarung keine Vollstreckung aus einer Grundschuld!
IMR 2010, 1099 BGH - Prüfung der Unterwerfungsklausel ist im Rahmen der Klauselerinnerung zu klären!
IMR 2010, 343 BGH - Die freie Abtretbarkeit einer Grundschuld hält der Inhaltskontrolle stand!

26 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1984; IMRRS 2017, 0809; IVRRS 2017, 0305
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Voraussetzung für Zwangsversteigerung aus Sicherungsgrundschuld wegen dinglicher Zinsen?

BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 84/16

Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld wegen der dinglichen Zinsen setzt in Rechtsanalogie zu §§ 1234, 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Wartefrist von sechs Monaten voraus.*)

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IBRRS 2017, 1426; IMRRS 2017, 1116; IVRRS 2017, 0421
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3217; IMRRS 2016, 1922; IVRRS 2016, 0172
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage?

BGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 230/15

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.*)

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IBRRS 2015, 2127
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verstoß gegen Konkretisierungsgebot: Unterwerfungserklärung unwirksam!

BGH, Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 82/13

1. Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar.*)

2. Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.*)

3. Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt endgültig unzulässig ist.*)

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IBRRS 2014, 0178; IMRRS 2014, 0079
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabswehrklage gegen § 780 BGB-Anspruch

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)

2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)

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IBRRS 2012, 4337; IMRRS 2012, 3102
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 51/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3535; IMRRS 2012, 2553
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3182; IMRRS 2012, 2307
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 179/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 3214; IMRRS 2012, 2333
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer prüft die Vollmacht zur Unterwerfungserklärung?

BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 65/11

Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen.*)

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IBRRS 2012, 2573; IMRRS 2012, 1867
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eintritt in Sicherungsvertrag bei Sicherungsgrundschuld

BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11

Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)

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2 Nachrichten gefunden
BGH: Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen
(20.07.2011) Der u. a. für das Recht der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die für eine Zwangsvollstreckung notwendige Vollstreckungsklausel zu erteilen hat.
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BGH: Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer Sicherungsgrundschuld nur zulässig, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt
(31.03.2010) Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichts-ofes hatte über die Wirksamkeit einer formularmäßigen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde zu entscheiden. In dem zugrunde liegenden Fall wendet sich die Klägerin gegen die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer inzwischen mehrfach abgetretenen Grundschuld, die sie ihrer Hausbank im Jahr 1989 anlässlich einer Darlehensgewährung zur Absicherung aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsbeziehung gewährt hatte. In der notariellen Urkunde hatte sich die Klägerin wegen aller Ansprüche aus der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück unterworfen.
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