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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 167/02


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 3284; IMRRS 2004, 2007
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Widerrufsbelehrung nach HWiG und VebrKrG nötig!

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - XI ZR 167/02

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2 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 3200; IMRRS 2007, 1323
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 120/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1225; IMRRS 2006, 0749
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verfahrensrecht - Änderung der Rechtsprechung steht neuen Tatsachen nicht gleich

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2006 - 6 U 172/05

1. Zum Umfang der Rechtskraft bei einem Urteil, das eine Klage als "zumindest derzeit nicht begründet" abweist und hierbei mehrere Anspruchsgrundlagen prüft, von denen nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe alle bis auf eine endgültig abgewiesen werden sollen.*)

2. Zur Behandlung der erstmals in der Berufung erhobenen Einrede der Verjährung unter dem Blickwinkel des Novenverbots (Fortführung vom BGH Urteil vom 19.10.2005 IV ZR 89/05).*)

3. Zum Umfang der Hemmung der Verjährung der unterschiedlichen Ansprüche des Anlegers gegen die eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds finanzierende Bank, wenn der Anspruch im Mahnbescheid lediglich mit Bereicherungsansurch gemäß Widerruf bezeichnet wird.*)

4. Zum Beginn des Laufes der Verjährungsfrist beim Rückforderungsdurchgriff.*)

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IBRRS 2004, 3284; IMRRS 2004, 2007
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Widerrufsbelehrung nach HWiG und VebrKrG nötig!

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - XI ZR 167/02

Die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HWiG wird auch in Fällen, in denen einem Darlehensnehmer mit Rücksicht auf die im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 2002 (BGHZ 150, 248) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zusteht, nur durch eine den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechende Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt (im Anschluß an Senatsurteil vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, dort zum Realkreditvertrag).*)

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