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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 3/94


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0479
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.02.1996 - X ZR 3/94

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29 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2315; IMRRS 2019, 0849; IVRRS 2019, 0334
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abnahme als Gegenstand einer Feststellungsklage?

BGH, Urteil vom 09.05.2019 - VII ZR 154/18

Die Frage, ob eine Abnahmeerklärung nicht erfolgt ist und deshalb die Abnahmewirkungen nicht eingetreten sind, kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO Gegenstand einer negativen Feststellungsklage sein. Gleiches gilt für die Frage, ob die Abnahmewirkungen gem. § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. nicht eingetreten sind, weil keine Verpflichtung zur Abnahme besteht (Fortführung von BGH, IBR 1996, 316).*)

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IBRRS 2003, 1499; IMRRS 2003, 0567
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
§ 494a ZPO: Widerklage steht Klage gleich

BGH, Beschluss vom 22.05.2003 - VII ZB 30/02

a) Einer Klageerhebung im Sinne von § 494a Abs. 1 ZPO steht die Erhebung einer Widerklage gleich.*)

b) Für eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ist kein Raum, wenn das Gericht ein im selbständigen Beweisverfahren eingeholtes Gutachten in der Sache aus Rechtsgründen nicht verwertet.*)

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IBRRS 2000, 0479
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.02.1996 - X ZR 3/94

1. a Eine Klage auf Abnahme eines Werks ist zulässig im Anschluß an BGH, Urt. v. 26.02.1981 - VII ZR 287/79, NJW 1981, 1448, 1449 zu 6 a; sie kann auch "isoliert" erhoben werden, ohne daß zugleich die Zahlung restlichen Werklohns verlangt wird.

b) Eine Abnahme nach § 640 BGB liegt mangels Billigung des Werks als "im wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung" nicht vor, wenn der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung das mangelhafte Werk behalten will, eine Nachbesserung durch den Unternehmer jedoch untersagt und das Werk selbst oder durch Dritte nachbessert.

c) Auch ohne Abnahme des Werks kann der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 635 BGB jedenfalls dann verlangen, wenn die Voraussetzungen der §§ 634, 635 BGB im übrigen vorliegen und der Besteller die Abnahme ohne Verstoß gegen § 242 BGB verweigert (im Anschluß an BGH, Urt. v. 13.12.1973 - VII ZR 89/71, WM 1974, 311 zu II).

2. Eine gesonderte Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist im Prozeß über die Abnahme der Werkleistung nicht veranlaßt; über die Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 ZPO des Hauptsacheprozesses zu entscheiden.

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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
V. Anspruch auf Abnahme
VII. Abnahmeformen

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
B. Die Regelungen zur Abnahme in § 12 VOB/B
III. § 12 Abs. 3 VOB/B - Die Abnahmeverweigerung
1. Wesentlicher Mangel
D. Entbehrlichkeit der Abnahme; Abnahmesurrogate
II. Rechtsfolgen des eingetretenen Abrechnungsverhältnisses
1. Eintritt der Abnahmewirkungen in tatsächlicher Hinsicht
c) Beweislast

3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

3. Abnahme ( Rn. 414-419)

cc) schlüssig ( Rn. 94-96)


2 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

1. Allgemeines (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 273)

4. Abnahmeerklärung (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 281-286)



1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

cc) Abnahmeverweigerung. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 206-211)