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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 6/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 1085; IMRRS 2005, 0564
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Spätere Zahlung egal?

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2913; IMRRS 2017, 1211; IVRRS 2017, 0467
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich

BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen.

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IBRRS 2014, 2768; IMRRS 2014, 1449
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung, dass keine Miete gezahlt werden muss: Streitwert?

LG Berlin, Beschluss vom 30.04.2014 - 65 S 508/12

Die negative Feststellungsklage eines Mieters, mit der er seine auf dem Mietvertrag beruhende Verpflichtung zur künftigen Entrichtung des Mietzinses leugnet, ist das Spiegelbild einer Leistungsklage des Vermieters auf Zahlung künftigen Mietzinses. Für die Bestimmung des Streitwertes gelten daher dieselben Grundsätze.

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IBRRS 2012, 3264; IMRRS 2012, 2361
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Einstellung bei aussichtslosem Rechtsmittel!

BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - VIII ZR 238/12

Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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IBRRS 2013, 2384; IMRRS 2013, 1327
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Zahlen trotz Urteil: Kündigung gerechtfertigt!

LG Berlin, Urteil vom 18.06.2011 - 67 S 466/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 1085; IMRRS 2005, 0564
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Spätere Zahlung egal?

BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

Kündigt der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, läßt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung. Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB), zu berücksichtigen.*)

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