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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 340/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 5013; IMRRS 2007, 2499
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Tierhaltungsklausel im Mietvertrag unwirksam

BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

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45 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Beiträge gefunden
IMR 2022, 1016 LG Berlin - Klage auf nicht anlassbezogene Besichtigung abgewiesen: Beschwer unter 300 Euro!
IMR 2016, 1128 LG Berlin - Streit über Tierhaltung: Beschwer nicht über 600 Euro und damit keine Berufung!
IMR 2014, 496 LG Cottbus - Beseitigung Parabolantenne: Streitwert bemisst sich nach Wertverlust

31 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0955; IMRRS 2023, 0455; IVRRS 2023, 0163
ProzessualesProzessuales
Nachträgliche Berufungszulassung aufgrund einer Anhörungsrüge zulässig?

BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 137/22

Die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt, oder wenn das Erstgericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des späteren Berufungsklägers verletzt hat.*)

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IBRRS 2021, 2958; IMRRS 2021, 1093; IVRRS 2021, 0462
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf nicht anlassbezogene Besichtigung abgewiesen: Beschwer unter 300 Euro!

LG Berlin, Beschluss vom 19.08.2021 - 67 S 118/21

Die aus der Abweisung einer auf die nicht anlassbezogene Besichtigung der Mietsache gerichteten Klage erwachsende Beschwer des Vermieters übersteigt 300 Euro nicht.*)

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IBRRS 2021, 1464; IMRRS 2021, 0553; IVRRS 2021, 0238
ProzessualesProzessuales
Auskunftspflicht des Vermieters: Beschwer unter 600 Euro!

LG Berlin, Beschluss vom 22.04.2021 - 67 S 49/21

In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Auskunftsverpflichtung des Vermieters gem. § 556g Abs. 3 BGB liegt dessen Beschwer im Verurteilungsfalle grundsätzlich nicht über 600 Euro.*)

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IBRRS 2019, 1900; IMRRS 2019, 0708; IVRRS 2019, 0271
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vermieter muss Transparent dulden: Wert der Beschwer?

BGH, Beschluss vom 21.05.2019 - VIII ZB 66/18

Wird der Vermieter einer Wohnung verurteilt, die Anbringung eines Transparents, Plakats oder Banners durch den Mieter an der Fassade des Hauses zu dulden, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch die Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet (Fortführung von Senatsbeschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639 Rz. 8, 10 = IMR 2006, 63). Zudem ist bei der Bemessung der durch die Eigentumsstörung verursachten Beschwer des Vermieters zu berücksichtigen, ob der Text des Transparents, Banners oder Plakats den Eindruck erwecken kann, der Vermieter missachte Mieterinteressen.*)

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IBRRS 2018, 0844; IMRRS 2018, 0374; IVRRS 2018, 0161
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Zustimmung zur Hundehaltung: Wert der Beschwer?

BGH, Beschluss vom 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

1. Wird eine Klage des Mieters gegen den Vermieter auf Zustimmung zur Tierhaltung in der gemieteten Wohnung abgewiesen, erfordert die Beurteilung, ob der Wert des Beschwerdegegenstands einer dagegen gerichteten Berufung die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO übersteigt, eine umfassende Betrachtung des auf die begehrte Tierhaltung in der Mietwohnung gerichteten Interesses des Mieters. Das schließt subjektive Gesichtspunkte ein, weil die Wohnung für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz ist und dem Einzelnen damit die Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglicht. Daher sind nicht nur objektive Kriterien, sondern namentlich die Beweggründe und Bedürfnisse des Mieters zu berücksichtigen.*)

2. Diese Gewichtung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig sind, so dass sich jede schematische Lösung verbietet (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 19; vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12, NJW 2013, 1526 Rn. 19).*)

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IBRRS 2017, 4137; IMRRS 2017, 1722; IVRRS 2017, 0667
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Duldung des Wohnungszutritts: Berufungswert von 600 Euro nicht erreicht!

LG Berlin, Beschluss vom 28.09.2017 - 67 S 198/17

1. Ein Urteil, das zur Duldung des von der klagenden Vermieterin begehrten Zutritts zur von der Beklagten innegehaltenen 1-Zimmer-Wohnung sowie zur Schaffung von Baufreiheit verurteilt, erreicht nicht den maßgeblichen Wert zur Berufung von 600 Euro.

2. Daran ändert die gleichzeitige Verurteilung zur Schaffung von Baufreiheit angesichts der damit verbundenen und lediglich unwesentlichen Kosten nichts.




IBRRS 2017, 1674; IMRRS 2017, 0691; IVRRS 2017, 0263
ProzessualesProzessuales
Keine Berufung bei Auskunftsanspruch!

LG Berlin, Beschluss vom 23.03.2017 - 67 S 39/17

1. Die Duldung der Fertigung von Ablichtungen und Scans von Abrechnungsunterlagen ist im Ergebnis ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft.

2. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Angriffsinteresse des Auskunftsgläubigers ist nur mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bewerten und überschreitet regelmäßig nicht die Mindestbeschwer von 600 Euro für eine Berufungszulassung.

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IBRRS 2016, 1238; IMRRS 2016, 0787
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Klage auf Löschung eines negativen Schufa-Eintrags

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 48/14

Zur Beschwer des Beklagten, der zum Widerruf eines von ihm veranlassten Negativeintrags bei der Schufa, zur Mitteilung an die Schufa, dass derjenige Zustand auch im Hinblick auf die Berechnung von Scorewerten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben, und zur Unterlassung der Mitteilung offener Forderungen entsprechend dem streitgegenständlichen Negativeintrag verurteilt worden ist.*)

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IBRRS 2015, 2702; IMRRS 2015, 1186
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit über Tierhaltung: Beschwer nicht höher als 600 EUR!

LG Berlin, Beschluss vom 16.04.2015 - 67 S 92/15

In Fällen einer zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Berechtigung des Mieters zur Tierhaltung liegt die Beschwer sowohl im Falle der Klagestattgabe als auch der Klageabweisung grundsätzlich bei nicht mehr als 600,00 EUR.*)

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IBRRS 2015, 0475; IMRRS 2015, 0274
ProzessualesProzessuales
Rufschädigung per E-Mails: Wie hoch ist das Interesse des Unterlassungsklägers

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2014 - 5 U 217/14

1. Das Interesse eines gewerblichen Unternehmers an der Löschung drei Jahre alter geschäftsschädigender E-Mails von der Internetseite eines Privatmannes, kann dessen Beschwer durch ein entsprechendes Unterlassungsurteil um mehr als das 10 - fache übersteigen. Außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses gibt es keinen Erfahrungssatz dahin, dass das Interesse des Unterlassungsklägers mit der Beschwer des verurteilten Beklagten identisch ist (hier: Streitwert 7.500 Euro, Wert der Beschwer des Beklagten 500 Euro).*)

2. Ist das Gericht erster Instanz ersichtlich davon ausgegangen, die Beschwer der unterlegenen Partei übersteige 600 Euro, und hat es deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es das Rechtsmittel mangels ausreichender Beschwer als unzulässig verwirft, diese Zulassungsprüfung nachzuholen.*)

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Beschwerdegegenstand ( Rn. 3-4)