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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 284/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1593; IMRRS 2014, 0824
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3102; IMRRS 2021, 1152; IVRRS 2021, 0487
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigungsrecht des Erstehers sticht vertraglichen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung

BGH, Urteil vom 15.09.2021 - VIII ZR 76/20

Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen - hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.*)




IBRRS 2021, 1820; IMRRS 2021, 0669; IVRRS 2021, 0294
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Härteeinwand setzt Gutachten über Kündigungsfolgen voraus!

BGH, Urteil vom 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

1. Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage bestätigender ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des betroffenen Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich (Bestätigung von Senatsurteil, IMR 2019, 310).*)

2. An der für die Anschlussrevision erforderlichen Beschwer des Anschlussrevisionsklägers fehlt es, wenn das Berufungsgericht von der Wirksamkeit einer diesem gegenüber ausgesprochenen Kündigung (hier: wegen Eigenbedarfs) ausgegangen ist und dessen Klageabweisungsbegehren allein deshalb entsprochen hat, weil es eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Vertragsbedingungen nach §§ 574, 574a BGB bestimmt hat.*)




IBRRS 2021, 1009; IMRRS 2021, 0384; IVRRS 2021, 0182
ProzessualesProzessuales
Kostentragung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im NZB-Verfahren?

BGH, Beschluss vom 09.02.2021 - VIII ZR 346/19

Wird der Rechtsstreit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, kommt es für die nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu treffende Kostenentscheidung darauf an, ob die Beschwerde voraussichtlich zur Zulassung der Revision geführt hätte und - falls dies zu bejahen ist - welchen Ausgang der weitere Rechtsstreit im Anschluss daran voraussichtlich genommen hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZR 183/08, IBRRS 2010, 2814 = IMRRS 2010, 2058).*)

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IBRRS 2014, 1593; IMRRS 2014, 0824
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

Wird wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen gekündigt und zur weiteren Erläuterung ausgeführt, dass dieser mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen will, so genügt es, wenn die Bedarfsperson - also der Familienangehörige - identifizierbar benannt wird. Der Name des Lebensgefährten muss im Kündigungsschreiben nicht offengelegt werden.

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