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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 266/09


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1298; IMRRS 2011, 0918
ProzessualesProzessuales
Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

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5 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3017; IMRRS 2022, 1304; IVRRS 2022, 0459
ProzessualesProzessuales
Fristsetzung vor Rücktrittserklärung ausnahmsweise entbehrlich?

BGH, Beschluss vom 06.09.2022 - VIII ZR 352/21

Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit Vortrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche (hier: unberücksichtigt gebliebener Vortrag des Käufers zu trotz Reparaturversuchen fortbestehenden Mangelsymptomen und zur Sicherheitsrelevanz der als Sachmangel geltend gemachten Funktionsstörung).*)

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IBRRS 2017, 3793; IMRRS 2017, 1778; IVRRS 2017, 0702
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 242/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2011, 1298; IMRRS 2011, 0918
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).*)

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2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(c) Fehlschlag ( Rn. 262)