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5 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.
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Ihre Suche nach Volltext: VIII ZR 266/09 ergab gefilterte 5 Treffer in 7 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 3
Motzke / Bauer / Seewald, Prozesse in Bausachen: 2
Fristsetzung vor Rücktrittserklärung ausnahmsweise entbehrlich?
BGH, Beschluss vom 06.09.2022 - VIII ZR 352/21
Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit Vortrag zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche (hier: unberücksichtigt gebliebener Vortrag des Käufers zu trotz Reparaturversuchen fortbestehenden Mangelsymptomen und zur Sicherheitsrelevanz der als Sachmangel geltend gemachten Funktionsstörung).*)
Beweislast für Mangel nach Durchführung von Nachbesserungsarbeiten
BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09
Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).*)