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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 256/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2685; IMRRS 2010, 1972
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2344; IMRRS 2021, 0865; IVRRS 2021, 0370
ProzessualesProzessuales
Welche Beweiskraft hat der Tatbestand?

BGH, Urteil vom 10.06.2021 - III ZR 38/20

Der Tatbestand erbringt nach § 314 ZPO Beweis nur für das mündliche Parteivorbringen in der jeweiligen Instanz, schließt aber abweichenden Vortrag in einer höheren Instanz - in den Grenzen der §§ 530, 531 ZPO - nicht aus (Fortführung von BGH, Urteile vom 20.05.1992 - IV ZR 105/91, IBRRS 1992, 0543 = NJW-RR 1992, 1214; vom 13.07.2000 - I ZR 49/98, IBRRS 2000, 1862 = NJW 2001, 448, 449 und vom 17.01.2012 - XI ZR 457/10, Rz. 18, IBRRS 2012, 0606 = NJW-RR 2012, 622).*)

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IBRRS 2010, 2685; IMRRS 2010, 1972
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zustandekommen einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09

Zur Frage des Zustandekommens einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars, das Angaben zur Größe der Wohnfläche nicht vorsieht.*)

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