Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 45/17
BGH, Urteil vom 27.09.2018 - VII ZR 45/17
Es gibt für Ihre Suchanfrage 46 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 108/21
1. Einer ordnungsgemäßen, zeitnah erstellten Dokumentation in Papierform, die keinen Anhalt für Veränderungen, Verfälschungen oder Widersprüchlichkeiten bietet, kommt zugunsten der Behandlungsseite Indizwirkung zu, die im Rahmen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist.*)
2. In die Beweiswürdigung sind alle vom Beweisgegner vorgebrachten Gesichtspunkte einzubeziehen. Der Beweisgegner muss nicht die inhaltliche Richtigkeit der Dokumentation widerlegen. Ihm obliegt nicht der Beweis des Gegenteils. Vielmehr genügt es, wenn er Umstände dartut, die bleibende Zweifel daran begründen, dass das Dokumentierte der Wahrheit entspricht, das Beweisergebnis also keine Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO rechtfertigt. So verhält es sich insbesondere, wenn der Beweisgegner Umstände aufzeigt, die den Indizwert - die abstrakte Beweiskraft - der Dokumentation in Frage stellen.*)
3. An dem erforderlichen Indizwert der Dokumentation fehlt es dann, wenn der Dokumentierende Umstände in der Patientenakte festgehalten hat, die sich zu Lasten des im konkreten Fall in Anspruch genommenen Mitbehandlers (Beweisgegners) auswirken, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies aus eigenem Interesse an einer Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung erfolgt ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.09.2018 - VII ZR 45/17
1. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 2000 und zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von fünf Jahren vor, hält dies einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.02.1989 - VII ZR 89/87, BGHZ 107, 75).*)
2. Die neue Rechtsprechung des BGH, wonach im Verhältnis vom Besteller zum Architekten/Ingenieur hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, der Schadensersatzanspruch nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel am Bauwerk zu bemessen ist, findet auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge keine Anwendung (im Anschluss an BGH, IBR 2018, 208).*)
5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag |
II. Anwendung des AGB-Rechts |
3. Inhaltskontrolle der VOB/B |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
I. Beteiligung des Bestellers |
2. Vorteilsausgleichung |
3. Mitverschulden des Bestellers |
b) Haftung gegenüber dem Unternehmer für Erfüllungsgehilfen |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
J. Vereinbarungen über die Verjährung |
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
IV. Rechtswirkungen der Abnahme |
5 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag |
IV. Mengenminderung, § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
D. Mängelhaftung im Fall eines vom Auftraggeber oder durch mangelhafte Vorunternehmerleistungen verursachten Mangels |
II. § 13 Abs. 3 VOB/B |
3. Prüfungs- und Hinweisobliegenheit des Auftragnehmers |
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme |
V. Anspruch auf Selbstvornahme |
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz |
V. § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B: Mangelschaden und Mangelfolgeschaden |
10 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
f) Nachträgliche Vereinbarungen. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 66)
a) Verlängerungen der Verjährungsfrist. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 67-73)
c) Grenzen des Mangelbeseitigungsvorrangs. (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 25-27)
a) Längere Lebensdauer. ( Rn. 49-50)
I. Grundlagen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 125-127)
15 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
aa) Planer und Sonderfachleute als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ( Rn. 95-98)
aa) Planer und Sonderfachleute als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers ( Rn. 95-98)
b) Sonstige Vorteilsausgleichung durch Abzug Neu für Alt ( Rn. 80-81)
b) Sonstige Vorteilsausgleichung durch Abzug Neu für Alt ( Rn. 80-81)
dd) Mitverantwortung gegenüber Bauleitern ( Rn. 104-106)
dd) Mitverantwortung gegenüber Bauleitern ( Rn. 104-106)
b) Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( Rn. 228-229)
b) Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche ( Rn. 228-229)
c) Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes ( Rn. 386-390)
c) Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes ( Rn. 386-390)