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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 151/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2680
BauvertragBauvertrag
Wann ist Kauf-, wann Werkvertragsrecht anzuwenden?

BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08

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46 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3402; IMRRS 2022, 1486; IVRRS 2022, 0517
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Intransparente Gerichtsstandsvereinbarung ist unwirksam!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.10.2022 - 10 O 129/22

Eine Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht klar und verständlich zum Ausdruck bringt, ob sie einen ausschließlichen Gerichtsstand oder lediglich einen zusätzlichen Aktivgerichtsstand am Sitz des Verwenders begründen soll, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist daher insgesamt unwirksam.*)

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IBRRS 2009, 2680
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Kauf-, wann Werkvertragsrecht anzuwenden?

BGH, Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 151/08

1. Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern.*)

2. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung.*)

3. Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Gegenstand des Vertrages auch Planungsleistungen sind, die der Herstellung der Bau- und Anlagenteile vorauszugehen haben und nicht den Schwerpunkt des Vertrages bilden.*)

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IBRRS 2008, 3483
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Vertrag über Herstellung eines Lagersystems: Werkvertrag?

OLG Nürnberg, Urteil vom 17.06.2008 - 1 U 148/08

1. § 651 Satz 1 BGB gilt uneingeschränkt nur für den Verbrauchsgüterkauf. Die rechtliche Einordnung von Verträgen, die die Herstellung und Lieferung von Investitionsgütern zum Gegenstand haben, richtet sich nach dem Schwerpunkt der vertraglichen Leistung.*)

2. Übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, eine technisch komplexe Sache eigens für die im Wesentlichen funktional definierten Bedürfnisse des Auftraggebers herzustellen, so richten sich etwaige Gewährleistungsansprüche nach Werkvertragsrecht. § 377 HGB ist in diesem Fall nicht anwendbar.*)

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7 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk

§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)

§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier)
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB
I. „Bewegliche Sachen“
3. Gilt das auch für bewegliche Sachen, die zum Einbau in ein Bauwerk bestimmt sind?
C. Das „Bau-Kaufrecht“
II. Die Besonderheiten des „Bau-Kaufrechts“
3. Besonderheiten des „Bau“-Handelskaufs („B2B-Geschäft“)
b) Prüfungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

4. Lieferung von Baustoffen ( Rn. 21-24)


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

II. Vorschussklage bei Mängeln ( Rn. 31-40)



3 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VII. Die Einbeziehung der VOB/B in andere Verträge als Bauwerkverträge ( Rn. 57-59)


2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 78-VOB/C DIN 18326 86)

2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 78-DIN 18326 86)