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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZB 89/10
BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10
Volltext20 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IVR 2019, 59 | AG Duisburg-Hamborn - Klauselerteilung bei Grundschuld mit persönlicher Haftung mit Vollstreckungsunterwerfung |
IBR 2011, 1309 | BGH - Wann muss der Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die Vollstreckungsklausel erteilen? |
16 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 155/12
1. Zuschlagsbeschlüsse (§ 90 ZVG) sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv "aus sich heraus" auszulegen.*)
2. Greift ein Zuschlag (§ 90 ZVG) in schuldnerfremdes Eigentum ein, ist er unwirksam, wenn ein verständiger Eigentümer nach dem Inhalt der veröffentlichten Terminsbestimmung seine Betroffenheit nicht erkennen und deshalb auch bei Beachtung gehöriger Sorgfalt seine Rechte nicht wahren konnte.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZA 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 48/10
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 47/10
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11
Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 92/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(20.07.2011) Der u. a. für das Recht der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Notar einem anderen als dem ursprünglichen Grundschuldgläubiger die für eine Zwangsvollstreckung notwendige Vollstreckungsklausel zu erteilen hat.
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