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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 85/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2296; IMRRS 2017, 0943; IVRRS 2017, 0360
ProzessualesProzessuales
Konkretisierung unbestimmter Einzelforderungen ist kein Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 475 BGH - Nach Hinweis gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Konkretisierung ist zu berücksichtigen!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3677; IMRRS 2022, 1626; IVRRS 2022, 0590
ProzessualesProzessuales
Leistungsklage abgewiesen: Berufung mit Feststellungsantrag zulässig?

OLG Schleswig, Urteil vom 08.09.2022 - 5 U 181/21

Wird ein auf Leistung gerichteter Antrag abgewiesen und beantragt der Kläger ohne Änderung des Klagegrunds mit der Berufungsbegründung negative Feststellung, ist die Berufung nicht mangels Beschwer unzulässig.*)

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IBRRS 2022, 0870; IMRRS 2022, 0325; IVRRS 2022, 0121
ProzessualesProzessuales
Beschwer des Rechtsmittelführers bei einseitiger Erledigungserklärung?

BGH, Beschluss vom 08.02.2022 - VIII ZR 37/21

1. Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten; an die Stelle des Sachinteresses tritt das Kosteninteresse (im Anschluss an BGH, Urteil vom 09.03.1993 - VI ZR 249/92, unter II 2 b aa, IBRRS 1993, 0588 = NJW-RR 1993, 765; Beschlüsse vom 01.03.2011 - VIII ZR 19/10, Rz. 3, IBRRS 2011, 1055 = WuM 2011, 247; vom 18.06.2015 - V ZR 224/14, Rz. 3, IBRRS 2015, 3569 = NJW 2015, 3173; vom 29.06.2017 - III ZR 540/16, Rz. 8, IBRRS 2017, 2473; vom 10.04.2018 - II ZR 149/17, Rz. 4, IBRRS 2018, 1790).

2. Eine andere Beurteilung kommt unter anderem dann in Betracht, wenn aus der angegriffenen Entscheidung rechtskräftige Feststellungen zu Ansprüchen hergeleitet werden, die noch zwischen den Parteien streitig sind (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 29.06.2017 - III ZR 540/16, Rz. 8, IBRRS 2017, 2473; vom 10.04.2018 - II ZR 149/17, Rz. 4, IBRRS 2018, 1790). Grundsätzlich bestimmt in solchen Fällen allein der Umfang dieser Ansprüche die Beschwer.

3. Beruft sich ein Beschwerdeführer auf diese Ausnahme, hat er - innerhalb der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die es dem Revisionsgericht ermöglichen, die Höhe solcher Ansprüche zu bestimmen.*)

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IBRRS 2021, 1296; IMRRS 2021, 0494; IVRRS 2021, 0219
ProzessualesProzessuales
Klage elektronisch verschickt: Transfervermerk ist keine Eingangsbestätigung!

AG Frankenthal, Urteil vom 26.02.2021 - 3c C 59/20

1a. Der Nachweis des Eingangs eines Schriftstücks auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts im Sinne des § 130a Abs. 5 ZPO obliegt auch bei Übersendung eines elektronischen Dokuments derjenigen Partei, die sich darauf beruft, bei einer Klageschrift, mit deren Eingang die Verjährung gehemmt werden soll, also der Klagepartei.*)

1b. Zum Nachweis des Eingangs reicht ein Transfervermerk, aus dem hervorgeht, dass ein Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt an das Gericht übermittelt wurde, nicht aus, weil aus ihm der Eingang bei Gericht gerade nicht entnommen werden kann; insbesondere ist ein derartiger, softwaregenerierter Vermerk nicht geeignet, die automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu ersetzen.*)

2a. Bleibt eine automatisierte Empfangsbestätigung bzgl. einer auf elektronischem Weg versandten Akte aus und kommt es in der Folge auch nicht zu einer Anforderung des Gerichtskostenvorschusses durch das Gericht, trifft die Klagepartei eine Nachfrageobliegenheit, nach der sie den Gründen dafür innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzugehen hat.*)

2b. Ein Zeitraum von über neun Wochen nach Fristablauf/Verjährungseintritt ist dabei jedenfalls deutlich zu lange, als dass eine anschließende Zustellung der Klage noch als „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO angesehen werden könnte.*)

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IBRRS 2020, 1304; IMRRS 2020, 0562; IVRRS 2020, 0229
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Zustellung „demnächst“ erfolgt?

OLG Celle, Beschluss vom 24.03.2020 - 14 U 10/20

Zustellung "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO heißt nicht "gleich".*)

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IBRRS 2017, 2296; IMRRS 2017, 0943; IVRRS 2017, 0360
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Konkretisierung unbestimmter Einzelforderungen ist kein Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16

Konkretisiert der Berufungskläger bei einer Teilklage mit mehreren Einzelforderungen auf einen Hinweis des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO seinen ursprünglich unbestimmten Klageantrag ausreichend, verletzt es das Recht des Berufungsklägers auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht diesen als Hilfsantrag wertet, ihn entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO für wirkungslos erachtet und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen Unzulässigkeit der Klage mangels Bestimmtheit des ursprünglichen Antrags zurückweist (Anschluss an BGH, IBR 2016, 375).*)

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