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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 56/00


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0110; IMRRS 2001, 0043
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.06.2001 - V ZR 56/00

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3 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2002, 1105; IMRRS 2002, 0530
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Prüfung der Vertragsauslegung des Berufungsgerichts

BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 204/01

1. Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann von dem Revisionsgericht darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist.

2. Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört auch die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner.

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IBRRS 2001, 0110; IMRRS 2001, 0043
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.06.2001 - V ZR 56/00

Der Grundstückskäufer kommt mit der Zahlung nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt.

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

3. Vorliegen des Verwirkungstatbestands (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 154-171)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Schuldnerverzug des Auftraggebers mit einer fälligen Zahlung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 1 VOB/B) (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 31-36)