Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
4 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Volltext: V ZR 231/88 ergab gefilterte 4 Treffer in 7 Bereichen.
a. Bestimmung des Stammgrundstücks, von dem ein Überbau ausgeht, zwecks Zuordnung des Eigentums am Überbau, und zwar insbesondere unter Anknüpfung an die Absichten des Erbauers;
b. unterschiedliche Fallgruppen, insbesondere Kriterien beim Eigengrenzüberbau.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Auch beim Eigengrenzüberbau beantwortet sich die Frage, welches der beiden Grundstücke als Stammgrundstück im Sinne von § 912 BGB anzusehen ist, soweit möglich, nach den Absichten des Erbauers (Ergänzung zu BGHZ 64, 333). Indizien für diese Absichten können bestimmte objektive Gegebenheiten sein, z.B. die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des übergebauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang.