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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 112/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0043; IMRRS 2007, 0031
GewerberaummieteGewerberaummiete
Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 0372; IMRRS 2009, 0225
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08

Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten Namen und Adressen mitzuteilen, kein Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden.*)

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IBRRS 2009, 3751; IMRRS 2009, 2037
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsrecht: Entfernung eines Garagengebäudes

LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08

1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.

2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.

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IBRRS 2007, 0043; IMRRS 2007, 0031
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06

Beeinträchtigt der Zustand einer Wohnung das Eigentum eines Dritten und geht dies auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers zurück, kann der Dritte den Mieter der Wohnung auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen.*)

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IBRRS 2006, 1365; IMRRS 2006, 0832
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter als Störer in einer WEG-Gemeinschaft

KG, Urteil vom 21.03.2006 - 4 U 97/05

Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Vermieter durchgeführten Baumaßnahmen zu dulden, den eigentumsbeeinträchtigenden rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 5 U 4733/02 - in NZN 2003, 445 f).*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

2. Unterlassungs- und Beseitigungs­kla?gen gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 99-109)