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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 157/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1378; IMRRS 2009, 0837
ProzessualesProzessuales
Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 157/08

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 251 BGH - BGH: Nachweiserleichterung für WEG im Zwangsversteigerungsverfahren!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0190; IMRRS 2010, 0108
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckung: Erleichterungspflicht des Eigentümers?

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 137/09

1. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in sein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glauben.

2. Dass die Forderungen, wegen der vollstreckt wird, weniger als 3 % des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen bzw. der Miteigentumsanteile betragen sollen, führt zu keiner anderen Beurteilung.

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IBRRS 2009, 1812; IMRRS 2009, 0949
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Rangordnung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - V ZB 142/08

1. Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.*)

2. Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.*)

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IBRRS 2009, 1378; IMRRS 2009, 0837
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 157/08

Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung wegen der der Beitritt beantragt wird, 3% des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.*)

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