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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 293/99


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0052; IMRRS 2001, 0023
SteuerrechtSteuerrecht

BGH, Urteil vom 22.02.2001 - IX ZR 293/99

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2 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 0616; IMRRS 2009, 0421
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 12/05

Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen.*)

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IBRRS 2003, 1214; IMRRS 2003, 0447
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflichtverletzung des Berufungsanwalts

BGH, Urteil vom 27.03.2003 - IX ZR 399/99

Der Berufungsanwalt verletzt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten, wenn er die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als aussichtslos hinstellt, obwohl er deren Erfolgsaussichten nicht sorgfältig geprüft hat.*)

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IBRRS 2001, 0052; IMRRS 2001, 0023
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht

BGH, Urteil vom 22.02.2001 - IX ZR 293/99

1. Ein Urteil, dessen Tenor in sich selbst unauflösbar widersprüchlich ist, ist insgesamt aufzuheben (Bestätigung von BGHZ 5, 240, 245 f).

2. Die auf dem gemeinsamen Bund-Länder-Erlaß vom 20. Dezember 1990 (BStBl. I 1990, 884) und der diesem Erlaß zugrunde liegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beruhende Praxis der Finanzverwaltung, bis zu drei Grundstücksverkäufe in einem Zeitraum von fünf Jahren (noch) nicht als gewerblichen Grundstückshandel einzustufen, ist in einem die Zeit dieser Handhabung betreffenden Anwalts- oder Steuerberaterregreßprozeß zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 2000 - IX ZR 6/99, WM 2000, 2439, 2442).

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