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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 42/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 3282; IMRRS 2011, 2364
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10

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4 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 1511; IMRRS 2020, 0668
RechtsanwälteRechtsanwälte
Reichweite einer anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung

BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - IV ZR 52/19

Die Frage um die Reichweite einer anwaltlichen Berufshaftpflicht ist immer eine Frage des Einzelfalls und abhängig von den vertraglichen Versicherungsbedingungen.

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IBRRS 2012, 3126; IMRRS 2012, 2270
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Versicherungsnehmer insolvent: Was macht der Geschädigte?

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12

Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)

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IBRRS 2011, 3282; IMRRS 2011, 2364
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist eine Klausel in AGB überraschend?

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IV ZR 42/10

Überraschend ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn sie objektiv ungewöhnlich ist, was nach den Gesamtumständen zu beurteilen ist. Als zweite Voraussetzung muss hinzukommen, dass der andere Teil mit der Klausel "nicht zu rechnen braucht".

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1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

4. Überraschende Klausel (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 17-20)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

2. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag ( Rn. 245-253)