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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZB 18/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2814; IMRRS 2012, 2055
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterzeichnung "i. A." ist in der Berufung nicht ausreichend

BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 619 BGH - Genügt unter bestimmenden Schriftsätzen eine Unterschrift "i. A."?

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0590; IMRRS 2023, 0280; IVRRS 2023, 0099
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
qeS gehört auf Berufungsschrift und nicht auf eine Anlage!

BGH, Beschluss vom 19.01.2023 - V ZB 28/22

1. Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übersandten Berufungsschrift.*)

2. Ist eine nicht auf dem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereichte Berufung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, ist das Berufungsgericht - entsprechend den Grundsätzen über das Fehlen der Unterschrift - lediglich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs verpflichtet, die Partei darauf hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler vor Ablauf der Berufungsfrist zu beheben. § 130a Abs. 6 ZPO gilt für Signaturfehler nicht.*)




IBRRS 2022, 1344; IMRRS 2022, 0529; IVRRS 2022, 0188
ProzessualesProzessuales
Unterschriftenmangel wird durch gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift geheilt!

BGH, Beschluss vom 22.03.2022 - VI ZB 27/20

1. Der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz kann durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist. Voraussetzung ist freilich, dass bei Ablauf der Berufungsfrist zweifelsfrei feststeht, dass die Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk der Person zurechenbar ist, die aus der Urschrift als deren Urheber hervorgeht (Fortführung Senatsbeschluss vom 24.11.2009 - VI ZB 36/09 Rz. 8 f., IBRRS 2009, 4854; BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VIII ZB 35/17 Rz. 14 f., IBRRS 2018, 1527).*)

2. Zum Grundsatz der materiellen Subsidiarität bei unterbliebener Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen.*)

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IBRRS 2021, 2535; IMRRS 2021, 0940; IVRRS 2021, 0401
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufung beim unzuständigen Gericht eingelegt: Wo ist Wie­der­ein­set­zung zu beantragen?

BGH, Beschluss vom 01.07.2021 - V ZB 71/20

1. Ein Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ter, der auf­grund einer feh­ler­haf­ten Rechts­mit­tel­be­leh­rung die Be­ru­fung bei einem un­zu­stän­di­gen Ge­richt ein­legt, muss die Wie­der­ein­set­zung so­fort nach Kennt­nis­er­lan­gung bei dem zu­stän­di­gen Ge­richt be­an­tra­gen.

2. Es genügt nicht, wenn er im Vertrauen auf die zügige Weiterleitung den Antrag über das "falsche" Gericht stellt.

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2041; IMRRS 2016, 1241
ProzessualesProzessuales
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2015 - Kart 3/15 (V)

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2814; IMRRS 2012, 2055
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterzeichnung "i. A." ist in der Berufung nicht ausreichend

BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZB 18/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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