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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 10/95


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0441; IMRRS 2000, 0161
ImmobilienmaklerImmobilienmakler

BGH, Urteil vom 05.10.1995 - III ZR 10/95

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1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1306; IMRRS 2023, 0585; IVRRS 2023, 0217
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Geschäftsführer und nicht Gesellschaft erwirbt: Provision dennoch fällig!

KG, Beschluss vom 02.03.2023 - 10 U 92/21

1. Kennt der Kunde zwar bereits das Objekt, jedoch nicht die Adresse des Eigentümers/Verkäufers, so liegt keine die Courtage ausschließende Vorkenntnis vor. Erst der Nachweis der Adresse des Verkäufers seitens des Maklers ermöglicht es dem potenziellen Käufer, mit dem Verkäufer in Vertragsverhandlungen zu treten.

2. Dem Makler steht ein Provisionsanspruch gegen eine Gesellschaft als seinem Vertragspartner auch dann zu, wenn der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft das Objekt erwirbt.

3. Bei einem Passivprozess ist eine gelöschte Gesellschaft dann parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.

4. Eine GmbH bleibt im Passivprozess auch nach ihrer Löschung im Übrigen dann parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem. § 73 Abs. 3 GmbHG hat.




IBRRS 2000, 0441; IMRRS 2000, 0161
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler

BGH, Urteil vom 05.10.1995 - III ZR 10/95

Wird das einer GmbH durch einen Makler nachgewiesene Grundstück durch eine andere GmbH erworben, die von denselben Gesellschaftern mit demselben Gesellschaftszweck später gegründet worden ist, so erwächst dem Makler daraus ein Provisionsanspruch gegen die erstgenannte GmbH.

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