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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZB 83/13


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IBRRS 2014, 3124
SchiedswesenSchiedswesen
Unwirksame Kompetenz-Kompetenz-Klausel: Schiedsvereinbarung auch unwirksam?

BGH, Beschluss vom 24.07.2014 - III ZB 83/13


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3 Beiträge gefunden
IBR 2014, 1273 BGH - Formerfordernis der Schiedsgerichtsordnung bei notarieller Beurkundung des Hauptvertrags samt Schiedsklausel?
IBR 2014, 1207 BGH - Wann muss ein Gericht mündlich verhandeln?
IBR 2014, 638 BGH - Unwirksame Kompetenz-Kompetenz-Klausel: Schiedsvereinbarung auch unwirksam?

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0688
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsvereinbarung erfordert keine Einigung über Streitlösungsordnung!

BayObLG, Beschluss vom 31.01.2024 - 101 SchH 237/23

1. Die Frage, ob sich die Vertragsparteien trotz des Hinweises auf eine gesondert abzuschließende Schiedsgerichtsvereinbarung bereits dadurch auf eine Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsklausel verständigt haben, ist durch Auslegung zu beantworten.

2. Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen.

3. Sieht eine Vertragsklausel vor, dass das schiedsgerichtliche Verfahren einer vertraglichen Regelung durch die Parteien zugeführt werden soll, führt nicht schon das Fehlen entsprechender verfahrensbezogener Vereinbarungen zur Unwirksamkeit der Schiedsklausel.

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IBRRS 2022, 0776
SchiedswesenSchiedswesen
Zuständigkeitsrüge ist im Schiedsverfahren zu erheben!

BGH, Beschluss vom 16.12.2021 - I ZB 31/21

1. Erhebt der Schiedsbeklagte im Schiedsverfahren keine Zuständigkeitsrüge, ist er damit auch im Verfahren vor den staatlichen Gerichten regelmäßig ausgeschlossen.*)

2. Ein vor dem Erhalt des Schiedsspruchs erklärter genereller Verzicht auf die Befugnis, einen Aufhebungsantrag zu stellen, ist unwirksam. Der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, der aufgrund einer Schiedsvereinbarung ergangen ist, die einen solchen Verzicht enthält, steht allerdings kein Verstoß gegen den inländischen ordre public entgegen.*)

3. Der Umstand, dass das Schiedsgericht trotz einer ihm mitgeteilten Abtretung des streitgegenständlichen Anspruchs auf Zahlung an den Zedenten erkannt hat, führt ebenfalls nicht zu einem Verstoß gegen den inländischen ordre public.*)

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IBRRS 2021, 0366
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsrichterbestellung trotz unwirksamer Schiedsvereinbarung?

BayObLG, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

1. Zur Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von Schiedsrichtern für ein Schiedsverfahren zwischen einer Privatperson und einer Anstalt öffentlichen Rechts wegen Streitigkeiten über Vergütungsansprüche aus einem zwischen den Rechtsvorgängern der Parteien, dem Erblasser einerseits und einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft andererseits, geschlossenen Vertrag.*)

2. Im Verfahren der Schiedsrichterbestellung bedarf es keiner abschließenden Entscheidung darüber, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung gültig ist und sich auf den streitigen Anspruch erstreckt. Insofern genügt es vielmehr zu prüfen, ob die Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft.*)

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IBRRS 2016, 2157
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Vertrag unwirksam: Schiedsvereinbarung gültig?

BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - I ZB 1/15

1. Der Erlass eines Endschiedsspruchs lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den seine Zuständigkeit bejahenden Zwischenentscheid des Schiedsgerichts (§ 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2, § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO) nicht entfallen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 19.09.2013 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f. = IBR 2014, 116 ; Beschluss vom 30.04.2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200 Rz. 4 bis 8 = IBRRS 2014, 3685).*)

2. Gegen den Endschiedsspruch kann der Antrag auf gerichtliche Aufhebung (§ 1059 ZPO) gestellt werden, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die Zuständigkeit des Schiedsgerichts im Verfahren nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO verneint hat. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Aufhebungsantrag nach § 1059 Abs. 3 Satz 1 ZPO innerhalb einer Frist von drei Monaten bei Gericht eingereicht werden. Die Frist beginnt in entsprechender Anwendung von § 1059 Abs. 3 Satz 2 ZPO mit dem Tag, an dem der Antragsteller die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts empfangen hat.*)

3. Die Frage nach der Erforderlichkeit der Durchführung eines der Schiedsklage vorgeschalteten Streitbeilegungsverfahrens ist nicht im Verfahren nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO zur Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu beantworten, weil sie nicht die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, sondern die Zulässigkeit der Schiedsklage betrifft.*)

4. Haben die Parteien eines Vertrags eine Schiedsklausel vereinbart, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, führt nach § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags im Zweifel nicht zur Unwirksamkeit oder Beendigung der darin enthaltenen Schiedsvereinbarung und ist das Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten über die Gültigkeit und das Bestehen des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche zuständig.*)




IBRRS 2015, 0097
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Keine Zurückverweisung an das Schiedsgericht im Zulässigkeitsverfahren!

OLG München, Beschluss vom 18.12.2014 - 34 SchH 3/14

1. Im gerichtlichen Verfahren nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO kommt eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht ebenso wenig in Betracht wie eine Aussetzung des schiedsgerichtlichen Verfahrens.*)

2. Zur Neutralitätspflicht einer Schiedsorganisation (hier: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit - DIS) im Zusammenhang mit Anfragen von Schiedsparteien im laufenden Schiedsverfahren.*)

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IBRRS 2014, 3124
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Unwirksame Kompetenz-Kompetenz-Klausel: Schiedsvereinbarung auch unwirksam?

BGH, Beschluss vom 24.07.2014 - III ZB 83/13

1. Im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen Zuständigkeitszwischenentscheid nach § 1040III 2 ZPO ist das Oberlandesgericht (§ 1062I Nr. 2 Fall 2 ZPO) nicht nach Art. 6I 1 EMRK zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet, da verfahrensrechtliche Entscheidungen mangels Entscheidung in der Sache nicht dem Anwendungsbereich dieser Norm unterfallen.*)

2. Die Unwirksamkeit einer sogenannten Kompetenz-Kompetenz-Klausel führt nicht nach § 139 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Schiedsvereinbarung.*)

3. Eine Schiedsklausel in einem notariell beurkundeten Vertrag über den Verkauf und die Übertragung von Grundstücken und Gesellschaftsanteilen ist nicht deshalb nach § 125 S. 1 BGB iVm § 311bI BGB, § 15IV 1 GmbHG nichtig, weil sie auf eine Schiedsgerichtsordnung Bezug nimmt, die nicht mit beurkundet worden ist.*)




IBRRS 2013, 4017
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Unzulässige Kompetenz-Kompetenz-Zuweisung: Schiedsklausel gültig?

OLG München, Beschluss vom 10.09.2013 - 34 SchH 10/13

1. Zur Gültigkeit einer Schiedsklausel im Übrigen, die über die Zuweisung von Streitigkeiten an ein (DIS-)Schiedsgericht hinaus eine unzulässige Kompetenz-Kompetenz-Zuweisung enthält.*)

2. Auch wenn die Schiedsvereinbarung als Teil eines einheitlichen, formbedürftigen Vertragswerks mitzubeurkunden ist, bedarf die maßgebliche Schiedsgerichtsordnung (hier: die der DIS) regelmäßig nicht der Mitbeurkundung.*)

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1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

a) Schiedsvereinbarung ( Rn. 137-139)