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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 208/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 4634; IMRRS 2013, 2147
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Unverlangt zugesandte Werbe-E-Mail: Unterlassungsanspruch!

BGH, Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12

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1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1790; IMRRS 2023, 0821; IVRRS 2023, 0301
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zinsen auf Gerichtskostenvorschuss?

BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gem. § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.*)

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IBRRS 2013, 4634; IMRRS 2013, 2147
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Unverlangt zugesandte Werbe-E-Mail: Unterlassungsanspruch!

BGH, Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.*)

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