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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZB 5/16


Bester Treffer:
RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2190; IMRRS 2016, 1331
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstellung einer Jahresabrechnung ist durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken!

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - I ZB 5/16


8 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IVR 2016, 132 BGH - Erstellung des Wirtschaftsplans nach Ende des Wirtschaftsjahres nicht vollstreckbar!
IVR 2016, 131 BGH - WEG-Jahresabrechnung: Keine Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0692; IMRRS 2019, 0256; IVRRS 2019, 0108
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert des Anspruchs auf Erstellung der Jahresabrechnung

LG München I, Beschluss vom 24.09.2018 - 36 T 12113/16

1. Bei der Bestimmung des Streitwerts für den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter sind sowohl das Interesse an der Abrechnungsleistung selbst als auch an der Übernahme der Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege (Rechenschaftsinteresse) zu berücksichtigen.

2. Die Abrechnungsleistung kann - bei Fehlen anderer betragsmäßiger Größen - auf 20 bis 25% des Verwalterhonorars geschätzt werden.

3. Das Rechenschaftsinteresse wird grundsätzlich vom Wert der Abrechnungsleistung erfasst, es sei denn, der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung kommt im Einzelfall einem vorbereitenden Auskunftsanspruch gleich.

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2190; IMRRS 2016, 1331
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstellung einer Jahresabrechnung ist durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken!

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - I ZB 5/16

1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken.*)

2. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein Kalenderjahr nach § 28 Abs. 1 WEG ist nicht zu vollstrecken, wenn dieses Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufen ist.*)