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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 66/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 3122; IMRRS 2012, 2268
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 624 OLG Karlsruhe - Gerichtskosten: Verzinsung als Verzugsschaden bedarf konkreten Vortrags!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 3129; IMRRS 2014, 1644
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Zinsen auf Gerichtskosten außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahrens!

LG Saarbrücken, Urteil vom 29.07.2013 - 13 S 41/13

Ersatz des abstrakten Zinsschadens gemäß § 288 Abs. 1 BGB wegen verauslagter Gerichtskosten kann wegen der Vorschriften der §§ 103, 104 ZPO bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrages nicht geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2012, 3122; IMRRS 2012, 2268
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11

1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)

2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug