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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 66/11
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2012, 624 | OLG Karlsruhe - Gerichtskosten: Verzinsung als Verzugsschaden bedarf konkreten Vortrags! |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Saarbrücken, Urteil vom 29.07.2013 - 13 S 41/13
Ersatz des abstrakten Zinsschadens gemäß § 288 Abs. 1 BGB wegen verauslagter Gerichtskosten kann wegen der Vorschriften der §§ 103, 104 ZPO bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrages nicht geltend gemacht werden.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11
1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)
2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)
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