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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 S 218/17


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 0203; IMRRS 2018, 0057
MietrechtMietrecht
Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG soll entscheiden!

LG Berlin, Beschluss vom 07.12.2017 - 67 S 218/17

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5 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3783; IMRRS 2022, 1665; IVRRS 2022, 0611
ProzessualesProzessuales
§§ 556d ff. BGB ab 01.06.2020 verfassungsgemäß?

LG Berlin, Urteil vom 15.12.2022 - 67 S 180/22

Die Frage, ob die §§ 556d ff. BGB auch im Zeitraum ab den 01.06.2020 verfassungsgemäß sind, hat grundsätzliche Bedeutung und gebietet gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Zulassung der Revision. Der Zulassungsbedürftigkeit steht es nicht entgegen, dass dem Bundesgerichtshof keine Normverwerfungskompetenz zukommt.*)

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IBRRS 2020, 2033; IMRRS 2020, 0874
RechtsanwälteRechtsanwälte
Legal Tech: Gekommen, um zu bleiben

BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VIII ZR 384/18

1. Es stellt eine zulässige Inkassodienstleistung dar, wenn Ansprüche aus der Mietpreisbremse - auch auf Auskunftserteilung - treuhänderisch an den Rechtsdienstleister abgetreten werden und dieser die Forderungen auf dem Boden eines Erfolgshonorars im eigenen Namen gegen den Vermieter geltend macht.

2. Der Mieter darf sich auch eines Inkassobüros bedienen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

3. Die Zulassung der Revision kann zwar auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, auf den auch die Partei selbst ihre Revision beschränken könnte, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente.

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IBRRS 2019, 2606; IMRRS 2019, 0957
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist verfassungskonform!

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

1. Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig.

2. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

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IBRRS 2019, 2607; IMRRS 2019, 0958
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist verfassungskonform!

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvL 4/18

1. Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig.

2. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

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IBRRS 2019, 2608; IMRRS 2019, 0959
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist verfassungskonform!

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 1595/18

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

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IBRRS 2018, 1926; IMRRS 2018, 0698; IVRRS 2018, 0297
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mietpreisbremse: Gericht darf Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG aussetzen

LG Berlin, Beschluss vom 07.06.2018 - 67 T 66/18

Es entspricht pflichtgemäß ausgeübtem Aussetzungsermessen, wenn ein Gericht analog § 148 ZPO einen Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse aussetzt, sofern die §§ 556d ff. BGB für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind (Fortführung Kammer, Beschluss vom 01.03.2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507; Anschluss LG Berlin, Beschluss vom 23.01.2018 - 63 S 156/17, GE 2018, 263).*)

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IBRRS 2018, 1352; IMRRS 2018, 0483; IVRRS 2018, 0207
ProzessualesProzessuales
Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse anhängig: Aussetzung des Verfahrens?

LG Berlin, Beschluss vom 01.03.2018 - 67 T 20/18

Die Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens setzt gemäß § 148 ZPO analog voraus, dass die Verfassungsgemäßheit des vom BVerfG zu prüfenden Gesetzes für die Entscheidung des Gerichts erheblich ist. Die Aussetzung ist nur dann ermessensfehlerfrei, wenn das Gericht entweder im bisherigen Verfahrensverlauf oder in der Aussetzungsentscheidung selbst die Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes für die Parteien nachvollziehbar dargelegt hat (hier: Verfassungsgemäßheit der §§ 556d ff. BGB).*)

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IBRRS 2018, 2527; IMRRS 2018, 0903
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso II: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ wirksam!

AG Lichtenberg, Urteil vom 04.01.2018 - 16 C 135/17

1. Die außergerichtliche Tätigkeit eines Inkassounternehmens hinsichtlich der Rückzahlung überzahlter Mieten wegen einer Mietpreisüberhöhung bei Vertragsschluss, einschließlich der damit notwendigerweise verbundenen Klärung mit dem Vermieter hinsichtlich der tatsächlich geschuldeten – und mithin auch künftig zu zahlenden - Miete ist vom Umfang der Inkassobefugnis gedeckt und stellt keine darüberhinausgehende Rechtsbesorgung und einen sich auf die Abtretung auswirkenden Verstoß gegen §§ 2, 5 RDG dar.

2. Die Abtretung eines Freistellungsanspruchs ist trotz § 399 Alt. 1 BGB zulässig, wenn sie an den Gläubiger der Forderung bewirkt worden ist, von der freizustellen ist. Die Forderung wandelt sich dabei in einen Zahlungsanspruch.

3. Die Erneuerung von Fliesen bzw. Fußbodenbelägen ist als Instandhaltung zu qualifizieren. Der Gebrauchswert erhöht sich hierdurch nicht.

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IBRRS 2018, 0203; IMRRS 2018, 0057
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG soll entscheiden!

LG Berlin, Beschluss vom 07.12.2017 - 67 S 218/17

Die sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) ist verfassungswidrig, da der Gesetzgeber eine Bezugsgröße gewählt hat, die Vermieter in unterschiedlichen Städten wesentlich ungleich trifft.

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