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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 T 149/15
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IBRRS 2015, 2252; IMRRS 2015, 0934
Wohnraummietrecht
Räumungsverfügung gegen Untermieter nach § 940a ZPO
LG Berlin, Beschluss vom 21.07.2015 - 67 T 149/15
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IMR 2015, 392 | LG Berlin - Räumungsverfügung: Untermieter muss nur tatsächlich genutzte Räume herausgeben! |
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IBRRS 2015, 2252; IMRRS 2015, 0934
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Räumungsverfügung gegen Untermieter nach § 940a ZPO
LG Berlin, Beschluss vom 21.07.2015 - 67 T 149/15
Der Vermieter kann vom Untermieter gemäß § 940a Abs. 2 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren nur die Räumung und Herausgabe derjenigen Räume und Flächen verlangen, die dem Untermieter tatsächlich zum Gebrauch überlassen worden sind. Das setzt wie bei § 546 Abs. 2 BGB Allein- oder Eigenbesitz, zumindest aber Mitbesitz oder mittelbaren Besitz voraus.*)
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