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Ihre Suche nach Volltext: 4 U 674/14 ergab gefilterte 3 Treffer in 6 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
Fuchs / Berger / Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar: 3
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 1091
Mit Beitrag
Bauvertrag
Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!
OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.2016 - 4 U 674/14
1. Der Auftragnehmer schuldet ein dauerhaft mangelfreies und funktionstaugliches Werk. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers setzt lediglich voraus, dass dem Werk ein aus seinem Verantwortungsbereich herrührender Mangel anhaftet.
2. Auch wenn der Auftragnehmer seine Leistung unter Beachtung der seinerzeit geltenden anerkannten Regeln der Technik erstellt hat, ist das Werk mangelhaft, wenn sich die als zutreffend angenommenen Regeln später als unrichtig herausstellen.
3. Inwieweit ein Mangel des Werks vorliegt, hängt nicht davon ab, ob der Auftragnehmer aufgrund ihm zugänglicher fachlicher Informationen darauf vertrauen konnte, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit durch seine Leistung erfüllt wird. Das Werk ist auch dann mangelhaft, wenn den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.