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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 26 U 11/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 1759; IMRRS 2012, 1290
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Zinsen für verauslagte Gerichtskosten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012 - 26 U 11/11

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 304 OLG Frankfurt - Kläger obsiegt: Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0168; IMRRS 2021, 0073; IVRRS 2021, 0035
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gelder der Insolvenzmasse gehören nicht auf Treuhandkonto!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.12.2020 - 3 U 383/20

1. Schließt ein zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt mit einem seiner Sozietät angehörenden anderen Berufsträger einen Vertrag, wonach dieser zum Zwecke der Geschäftsfortführung während der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Treuhandkonto eröffnet (sog. Dritt-Treuhänder-Modell), ist dieser Vertrag jedenfalls dann nicht wegen Insolvenzzweckwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig, wenn der Vertrag zeitlich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (07.02.2019 - IX ZR 47/18, IBRRS 2019, 1004) geschlossen wurde.*)

2. Zahlt ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter Gelder, die zur Insolvenzmasse gehören, auf ein solches Treuhandkonto ein, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen dessen Pflichten vor (BGH, Urteil vom 07.02.2019 - IX ZR 47/18 Rn.31, IBRRS 2019, 1004). Die Folgen dieser Pflichtverletzungen sowie der Schutz der Gläubiger vor Benachteiligung sind in der Insolvenzordnung selbst ausreichend geregelt (§§ 60, 92 InsO bzw. §§ 129 ff. InsO), so dass es einer Nichtigkeit auch nicht aus Gründen des Gläubigerschutzes bedarf.*)

3. Bei den Regelungen in §§ 149, 80 Abs. 1 InsO handelt es sich auch nicht um Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB. Denn durch sie wird nicht die grundsätzlich bestehende Zuständigkeit des Insolvenzverwalters suspendiert, selbständig im pflichtgemäßen Ermessen über die Hinterlegung und Anlage von Geld und Wertsachen zu entscheiden. Vielmehr werden dessen Befugnisse erst dann beschränkt, wenn eine der in § 149 InsO genannten Stellen tatsächlich von ihrer Befugnis Gebrauch macht und eine entsprechende Anordnung trifft.*)

4. Die Beweiskraft des Tatbestandes eines Urteils gem. § 314 ZPO bezieht sich bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nur auf Parteivorbringen, das Gegenstand einer früheren mündlichen Verhandlung gewesen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05, IBRRS 2008, 1361).*)

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IBRRS 2014, 1738; IMRRS 2014, 0908
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage erfolgreich: Gerichtskostenvorschuss wird verzinst!

LG Berlin, Urteil vom 27.05.2014 - 14 O 529/12

Der erfolgreiche Kläger hat nach Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote Anspruch auf Verzinsung der von ihm verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht.

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IBRRS 2012, 3122; IMRRS 2012, 2268
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11

1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)

2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)

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IBRRS 2012, 1759; IMRRS 2012, 1290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Zinsen für verauslagte Gerichtskosten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012 - 26 U 11/11

Der obsiegende Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen auf die verauslagten Gerichtskosten vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags.

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug

3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Konkretes Mangelbeseitigungsverlangen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 39)

4. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 91-97)