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Ihre Suche nach Volltext: 13 U 1179/10 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung?
LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2018 - 9 T 147/17
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Wohnraum nach beendetem Mietverhältnis bis zum unbekannten Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen, wobei in einfach gelagerten Fällen dieser Streitwert auf den sechsfachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen ist.
Vermieterpfandrecht: Erlös zur Tilgung von Masseverbindlichkeiten
OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 366 BGB bestimmen, dass bei der Auskehrung von Erlösen für Gegenstände, die einem Vermieterpfandrecht unterliegen, zunächst Masseverbindlichkeiten getilgt werden sollen.