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OLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2017 - 11 U 65/15
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 - 11 U 166/17
1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag (BGH, IBR 2018, 196) gilt auch für die Durchgriffshaftung des Geschäftsführers einer Bauunternehmung wegen Baumängeln aus § 826 BGB.*)
2. Der Übergang vom Schadensersatzanspruch auf den Vorschussanspruch ist keine Klageänderung und daher grundsätzlich auch noch im Berufungsverfahren zulässig.*)
3. Der Übergang von einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zur Erstattung von Umsatzsteuer im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu einem Antrag auf Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorschussanspruchs ist eine Klageerweiterung, die der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsbeklagte in der Berufung nur unter den Voraussetzungen einer Anschlussberufung und damit innerhalb der wirksam gesetzten Berufungserwiderungsfrist geltend machen kann (Anschluss an BGH, IBR 2015, 527).*)
4. Die Berufungserwiderungsfrist ist nur wirksam gesetzt, wenn dem Berufungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der Verfügung zugestellt wird und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist belehrt worden ist.*)
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2017 - 11 U 65/15
1. Fußabtreter-Gitteroste sind vor Wohnhäusern älterer Art üblich. Der Verkehrssicherungspflichtige darf deshalb darauf vertrauen, dass Bewohner und Besucher dort damit rechnen.
2. Der Verkehrssicherungspflichtige darf auch darauf vertrauen, dass Trägerinnen von Schuhen mit hohen Absätzen angemessen auf diese erkennbare Gefahr reagieren, indem sie auf Gitterroste solcher Art besonders achten und entweder seitlich daran vorbei gehen, oder aber den Schritt auf das Gitterrost nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Ballen setzen.
3. Der Bereich vor einer Haustür mit Fußabtreter-Gitterrost muss nicht stets aus Sicherheitsgründen ausgeleuchtet sein. Auch in anderen nicht beleuchteten Bereichen etwa auf öffentlichen Gehwegen ist stets mit Gullys und ähnlichen Öffnungen zu rechnen, die mit hohen Absätzen nicht gefahrlos betreten werden können.
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