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Ihre Suche nach Volltext: 1 BvL 6/13 ergab gefilterte 3 Treffer in 6 Bereichen.
BVerfG - Sozietätsverbot zwischen Anwälten und Ärzten/Apothekern ist verfassungswidrig!
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2049; IMRRS 2019, 0758
Rechtsanwälte
Legal-Tech-Geschäftsmodell verstößt nicht gegen RDG
LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019 - 15 O 60/18
1. Die Bereitstellung von Online-Formularen und das bloße Abfragen von Daten sowie deren Auswertung zur Vorbereitung eines Inkassovertrags sind keine Rechtsdienstleistungen.
2. Die Abgabe von Erklärungen sowie die Äußerungen von Rechtsansichten gegenüber dem Schuldner sind von der Inkassoerlaubnis erfasst, hier: Aussprache der Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB.
3. Auskunftsansprüche nach § 556g Abs. 3 BGB sind als Hilfsansprüche inkassofähig, so dass sich eine begleitende Rechtsberatung auch auf diese beziehen darf.
4. Im Rahmen einer Prozessfinanzierungsdienstleistung sind die rechtliche Prüfung und die Mitteilung des Ergebnisses an den Kunden keine Rechtsdienstleistung.
Sozietätsverbot zwischen Anwälten und Ärzten/Apothekern ist verfassungswidrig!
BVerfG, Urteil vom 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärztinnen und Ärzten oder mit Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt.*)