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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: ZPO § 138

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44 Beiträge gefunden
IBR-Beitrag (Werkstatt) OLG Hamm - Justitia ist blind, aber nicht naiv!
IBR 2024, 1020 LAG Mecklenburg-Vorpommern - Parteivortrag widersprüchlich: Klage unschlüssig?
IBR 2024, 272 OLG Hamburg - Bestreiten von Mängeln durch den Bauträger: Darf es ein wenig mehr sein?
IBR 2023, 273 BGH - Auf Indizien gestützter Vortrag kann ausreichen!
IBR 2022, 164 OLG Düsseldorf - Kritik an vorgelegtem Privatgutachten ist kein erhebliches Bestreiten!
IVR 2022, 39 AG Mönchengladbach-Rheydt - Grenzen der gerichtlichen Weisungsbefugnis gegenüber dem Zwangsverwalter
IBR 2021, 610 OLG München - Gezielte Gehörsvereitelung: Verfügungsantrag rechtsmissbräuchlich!
IBR 2021, 53 BGH - Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!
IBR 2020, 1015 LG Düsseldorf - Schlüssiger Prozessvortrag ist kein Ratespiel!
IBR 2020, 385 OLG Dresden - GmbH durch Ex-Geschäftsführer vertreten: Kein Bestreiten mit Nichtwissen!
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66 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3306; IMRRS 2021, 1221
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wer mit einem Ehrenamt wirbt, muss das Ehrenamt auch ausüben!

BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 123/20

1. Die im Internetauftritt eines Rechtsanwalts enthaltene unzutreffende Behauptung, derzeit Mitglied der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer zu sein, ist eine irreführende geschäftliche Handlung, die auch dann i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, wenn in der Vergangenheit eine solche Mitgliedschaft bestanden hat.*)

2. Tatsächliche Umstände, die gegen eine geschäftliche Relevanz des als Irreführung beanstandeten Verhaltens i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG sprechen, liegen in der Darlegungs- und Beweislast der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Partei.*)

3. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die gegen einen Rechtsanwalt wegen der als unzutreffend beanstandeten Behauptung einer derzeitigen Mitgliedschaft in der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer Klage erhoben hat, kann den Vortrag des Beklagten, zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied dieser Vorstandsabteilung gewesen zu sein, gem. § 138 Abs. 4 ZPO wirksam mit Nichtwissen bestreiten.*)

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IBRRS 2020, 2867; IMRRS 2020, 1171; IVRRS 2020, 0516
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - VI ZR 300/18

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG.*)

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IBRRS 2020, 1210; IMRRS 2020, 0510; IVRRS 2020, 0214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
GmbH durch Geschäftsführer vertreten: Kein Bestreiten mit Nichtwissen!

OLG Dresden, Beschluss vom 19.03.2020 - 4 U 2594/19

1. Eine juristische Person kann sich zu dem behaupteten Abschluss eines Darlehensvertrags auch dann nicht mit Nichtwissen erklären, wenn ihr an den Verhandlungen beteiligter Vertreter zwischenzeitlich unter Mitnahme des maßgeblichen Schriftverkehrs aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.*)

2. In einem solchen Fall trifft sie vielmehr eine Erkundigungspflicht hinsichtlich der Handlungen derjenigen Personen, die in ihrer Verantwortung tätig geworden sind.*)

3. Ist nach dem Wortlaut eines Vertrags unklar, ob eine Schuldübernahme oder ein Schuldbeitritt gewollt war, ist im Zweifel von einem Schuldbeitritt auszugehen.*)

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IBRRS 2020, 0134; IMRRS 2020, 0049; IVRRS 2020, 0018
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schlüssiger Prozessvortrag ist kein Ratespiel!

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2019 - 7 O 72/17

Zur Substanziierung des Prozessvortrags hat der Werkunternehmer bei einer Restwerklohnklage sich aus den Anlagen zur Klage ergebende Massen und Mengen aus Liefer- und Wiegescheinen schriftsätzlich mit den jeweiligen Rechnungspositionen in Zusammenhang zu bringen und den jeweiligen Positionen zuzuordnen; eine bloße Bezugnahme auf diese Anlagen zur Klage ist nicht ausreichend.

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IBRRS 2019, 2303; IMRRS 2019, 0850; IVRRS 2019, 0335
ProzessualesProzessuales
Ist mit Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen beachtlich?

BGH, Urteil vom 04.07.2019 - III ZR 202/18

Mit dem tatsächlichen Hauptvorbringen unvereinbares Hilfsvorbringen einer Partei ist unbeachtlich, wenn das Gericht das Hauptvorbringen seiner Entscheidung zu Grunde legt, dieses jedoch rechtlich nicht zum angestrebten Erfolg führt.*)

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IBRRS 2019, 0834; IMRRS 2019, 0313; IVRRS 2019, 0125
ProzessualesProzessuales
Wann können eigene Wahrnehmungen mit Nichtwissen bestritten werden?

BGH, Beschluss vom 30.01.2019 - VI ZR 428/17

1. Die Erklärung einer Partei mit Nichtwissen ist nur über solche Tatsachen zulässig, die weder ihre eigenen Handlungen noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind. Ein Bestreiten eigener Wahrnehmungen und Handlungen mit Nichtwissen kommt nur ausnahmsweise und dann in Betracht, wenn die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an gewisse Vorgänge nicht mehr erinnern zu können.

2. Die Partei, die sich auf fehlende Erinnerung beruft, muss daher nähere Umstände dartun, die das Fehlen von Erinnerung glaubhaft machen. Bestreitet der Gegner diese Umstände, muss sie die Partei, die sich auf fehlende Erinnerung beruft, beweisen.

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IBRRS 2019, 1856; IMRRS 2019, 0677; IVRRS 2019, 0261
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2018 - 22 U 123/17

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör i. S. v. Art. 103 GG ist - im Sinne eines erheblichen Verfahrensfehlers gem. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - verletzt, wenn das Gericht entscheidungserheblichen Sachvortrag einer Partei infolge von überzogenen Anforderungen an die prozessuale Darlegungs- bzw. Substantiierungslast (§ 138 ZPO) bzw. die Bezeichnung der Tatsachen, zu denen ein Zeuge vernommen werden soll (§ 373 ZPO), als unsubstantiiert außer Betracht lässt und infolgedessen die Klage als unbegründet abweist.*)

2. Für die Abgrenzung eines (zulässigen) Beweisantrags von einem (unzulässigen) Beweisermittlungsantrag ist entscheidend, ob der Kläger ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt. Bei der Annahme einer derartigen Willkür ist regelmäßig Zurückhaltung geboten; sie kann regelmäßig nur bei Fehlen von jeglichen tatsächlichen Anhaltspunkten vorliegen.*)

3. Werden mehrere Hilfstatsachen vorgetragen, die jeweils für sich allein betrachtet keine sicheren Rückschlüsse auf die Haupttatsache zulassen, ist ergänzend zu prüfen, ob die Hilfstatsachen in ihrer Gesamtschau - ggf. im Zusammenhang mit dem übrigen (unstreitigen bzw. bewiesenen) Prozessstoff - geeignet sind, einen hinreichenden Schluss auf die Haupttatsache zu ziehen.*)

4. Der Beweispflichtige muss grundsätzlich nicht darlegen, welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in das Wissen eines Zeugen gestellten Behauptungen hat oder woraus er sein Wissen bezieht. Soll der Zeuge indes über innere Vorgänge bei einer anderen Person vernommen werden, muss der Beweispflichtige - wie auch sonst beim Indizienbeweis - regelmäßig die äußeren Umstände darlegen, die einen Rückschluss auf die zu beweisende (innere) Tatsache bei einer anderen Person zulassen.*)

5. Bei Auftragserteilung an einen Konzern, in dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengefasst sind, entspricht es in der Regel dem Interesse des Auftraggebers, dass der beabsichtigte Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns zustande kommt, der mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist, d. h. mit dem "zuständigen" Konzernunternehmen.*)

6. Bei Auftragserteilung durch einen Konzern können die für einen Konzerntarifvertrag geltenden Grundsätze (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 4 AZR 491/08, BAGE 132, 268, dort Rz. 15 m. w. N.) - jedenfalls im Lichte der allgemeinen Grundsätze der zivilrechtlichen Stellvertretung (§ 164 BGB) - auf einen Architekten-/Ingenieurvertrag zu einem Großbauvorhaben angewendet werden.*)

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IBRRS 2018, 0776; IMRRS 2018, 0262; IVRRS 2018, 0114
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertreter soll Geschäftspartner bestochen haben: Wer muss was beweisen?

BGH, Urteil vom 18.01.2018 - I ZR 150/15

1. Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt. Von ihm können im Rechtsstreit keine näheren Darlegungen hierzu mit der Begründung verlangt werden, er müsse sich die Kenntnis des Bevollmächtigten zurechnen lassen.*)

2. Hat der Kläger hinreichende Anhaltspunkte für eine Schmiergeldabrede vorgetragen, trägt der Beklagte die sekundäre Darlegungslast für seine Behauptung, eine solche Schmiergeldabrede habe nicht vorgelegen.*)

3. Ein von dem Sachvortrag des Klägers abweichendes Vorbringen des Beklagten, das der Klage ebenfalls zur Schlüssigkeit verhilft, kann zugunsten des Klägers nur verwertet werden, wenn er es sich hilfsweise zu eigen macht und seine Klage hierauf stützt. Der Kläger, der geltend macht, eine bestimmte Person habe als sein Beauftragter zu seinen Lasten überhöhte Vergütungen verabredet, macht sich das Vorbringen der Beklagtenseite, eine andere Person habe die beanstandeten Vereinbarungen getroffen, nicht zu eigen, wenn er deren Behauptung bestreitet.*)

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IBRRS 2017, 4129; IMRRS 2017, 1715; IVRRS 2017, 0690
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Verwalter Wärmemessgeräte auch ohne Eigentümerbeschluss ordern?

LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2017 - 322 O 102/16

1. Ein Verwalter kann auch ohne entsprechenden Eigentümerbeschluss nach § 27 Abs. 3 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG Wärmemessgeräte einbauen lassen, wenn sich das Gebäude im Bau befindet, die Leitungen für die Messgeräte vom Bauunternehmen bereits vorbereitet und die Messgeräte bei Nutzung der Wohnungen durch Mieter vorgeschrieben sind.

2. Das Bestreiten der Lieferung der Zähler mit Nichtwissen ist gemäß § 138 Abs. 4 ZPO unzulässig, da die Frage, ob die Zähler geliefert wurden, im Wissen der belieferten Partei steht, die im Besitz des Gebäudes ist und somit weiß, was sich darin befindet, bzw. ihr Gebäude daraufhin prüfen kann.

3. Ein Vertrag über die Bereitstellung von Wärmemessgeräten ist ein Mietvertrag.

4. Eine AGB-Klausel in einem solchen Vertrag, wonach der Vertrag frühestens zum Ablauf der Eichgültigkeit der Messgeräte gekündigt werden kann, ist zulässig - zumindest wenn diese Frist nicht länger als fünf Jahre beträgt.

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IBRRS 2017, 0871; IMRRS 2017, 0367; IVRRS 2017, 0137
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Keine Berufung auf fehlende Prüfbarkeit!

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2017 - 10 U 107/16

1. Hat ein Auftraggeber die Schlussrechnung gemäß § 14 Abs. 4 VOB/B selbst erstellt, kann er sich regelmäßig nicht auf die fehlende Prüffähigkeit dieser Schlussrechnung berufen.*)

2. Im Urkundenprozess kann grundsätzlich auch die Zahlung von Werklohn aus einem Einheitspreis-Bauvertrag geltend gemacht werden.*)

3. Klagt ein Auftragnehmer restlichen Werklohn auf Grundlage einer vom Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 VOB/B erstellten Schlussrechnung ein, muss er in der Schlussrechnung aufgeführte streitige Gegenforderungen nicht berücksichtigen. Es ist vielmehr Sache des Auftraggebers, das Bestehen dieser Gegenforderungen darzulegen und zu beweisen. Dies ist im Urkundenprozess nur mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln möglich.*)

4. Erkundigt sich eine Partei im Laufe des Rechtsstreits nicht bei dem von ihr mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Planungsbüro, ob dort zusammen mit dem unterzeichneten Bauvertrag ein Übersendungsanschreiben eingegangen ist, darf sie den Zugang dieses Schreibens beim Planungsbüro nicht mit Nichtwissen bestreiten, da sie verpflichtet ist, die ihr möglichen Informationen von Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (Anschluss an BGH, IBR 2016, 558).*)

5. Die Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn die Beurkundung erkennbar nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags sein soll.*)

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IBRRS 2017, 0070; IMRRS 2017, 0025; IVRRS 2017, 0010
ProzessualesProzessuales
Prozessuales

AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016 - 231 C 309/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1805; IMRRS 2016, 1095
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Untervermittler schließt Vertrag: Vollmachtgeber kann Inhalt nicht mit Nichtwissen bestreiten!

BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 256/14

Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten.*)

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IBRRS 2016, 1148; IMRRS 2016, 0732
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnung in "guter" oder nur in "durchschnittlicher" Wohnlage?

BGH, Beschluss vom 15.03.2016 - VIII ZR 82/15

Ob sich Wohnungen in einer "guten" oder nur in einer "durchschnittlichen" Wohnlage im Sinne des (hier: Mannheimer) Mietspiegels befinden, ist eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage.




IBRRS 2018, 1682; IMRRS 2018, 0602; IVRRS 2018, 0265
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Energieertrag garantiert: Zahlung kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden!

OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2015 - 3 U 10/15

1. Gehen Beeinträchtigungen einer auf dem Dach einer landwirtschaftlichen Lagerhalle montierten Photovoltaikanlage (PV-Anlage) durch ortsübliche Verschmutzungen und Beschädigungen durch Tiere zu Lasten des Auftragnehmers, trägt dieser das Risiko eines Minderertrags infolge von Staub-, Sand- und Schmutzablagerungen, Blättern und Zweigen sowie Vögel-Exkrementen.

2. Garantiert der mit der Errichtung einer PV-Anlage beauftragte Auftragnehmer einen Referenz-Energieertrag, kann der Auftraggeber die Zahlung der Garantieleistung im Urkundenprozess geltend machen.

3. Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt nicht voraus, dass auch unstreitige Anspruchsvoraussetzungen mit Urkunden bewiesen werden. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen auch im Urkundenverfahren (abgesehen vom Fall der Säumnis) keines Beweises und keiner Urkundenvorlage.

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IBRRS 2016, 0126; IMRRS 2016, 0080
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis vereinbart? Auftraggeber muss Angaben zu Ort, Zeit und Begleitumständen machen!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 - 5 U 212/15

1. Beim Werkvertrag bedarf es zwar grundsätzlich keiner Darlegungen zu Ort, Zeit und Umständen behaupteter Vertragsvereinbarungen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Auftraggeber einen Pauschalpreis behauptet. Nach der gesetzlichen Beweislastverteilung muss der Auftragnehmer eine solche, manipulativem Prozessvortrag zugängliche Behauptung widerlegen. Damit obliegt ihm der Beweis einer negativen Tatsache. Daher muss der Auftraggeber zunächst im Einzelnen darlegen, mit welchem genauen Inhalt, wann, wo, mit wem und unter welchen Umständen die behauptete Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden sein soll. Fehlt es daran, ist das Pauschalpreisvorbringen des Auftraggebers unschlüssig und damit zu Gunsten des beweisbelasteten Auftragnehmers unbeachtlich (hier bejaht).*)

2. Die unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids im Inland, die sich gegen eine Partei mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland richtet (hier: USA), kann gleichwohl zum Beginn der Verjährungshemmung führen, sofern nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Erschleichen des Vollstreckungstitels auszugehen ist (Anschluss an BGHZ 86, 313, 322 ff.; BGHZ 104, 268, 273; BGHZ 172, 42).*)

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IBRRS 2015, 0739; IMRRS 2015, 0435
ProzessualesProzessuales
Primär darlegungsbelastete Partei kann sekundäre Darlegungslast treffen!

BGH, Urteil vom 10.02.2015 - VI ZR 343/13

1. Den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei kann eine sekundäre Darlegungslast treffen, wenn die nähere Darlegung der primär darlegungsbelasteten Partei nicht möglich oder zumutbar ist, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.*)

2. Diese Grundsätze gelten auch bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines strafrechtlichen Schutzgesetzes. Dabei spielt keine Rolle, ob ein entsprechender Auskunftsanspruch gegen den Schädiger besteht.*)

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IBRRS 2015, 0110; IMRRS 2015, 0065
ProzessualesProzessuales
Wann kann eine Terminsgebühr für außergerichtliche Verhandlungen festgesetzt werden?

OLG Jena, Beschluss vom 15.12.2014 - 1 W 459/14

1. Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren in Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes unstreitig sind.*)

2. Das gilt sowohl dann, wenn der Gegner sich selbst über solche Verhandlungen erklärt und damit die maßgeblichen Tatsachen im Wege eines Geständnisses (§ 288 ZPO) eingeräumt hat, als auch dann, wenn der Gegner sich zu dem den Gebührentatbestand begründenden, ihm zur Stellungnahme überreichten Vortrag nicht erklärt und dieser daher gem. § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehen ist.*)

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IBRRS 2014, 2962; IMRRS 2014, 1561
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Betriebskostennachzahlungsklage im Urkundsverfahren statthaft!

BGH, Urteil vom 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

1. Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.*)

2. Zu den Anforderungen an substantiiertes Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Flächenangaben durch den Mieter.*)




IBRRS 2014, 1274; IMRRS 2014, 0633
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Merkantiler Minderwert: Bauherr muss substanziiert darlegen und beweisen!

LG Frankenthal, Urteil vom 08.04.2014 - 6 O 361/13

1. Zur Klage auf Zahlung von merkantilem Minderwert trotz Nachbesserung am Werk muss der Bauherr die Voraussetzungen substanziiert darlegen und nachweisen.

2. Bestimmt der Kauf- und Bauvertrag, dass dem Bauherrn und Käufer zunächst nur die Ansprüche auf Nacherfüllung und erst dann, im Falle deren Scheiterns, die weiteren gesetzlichen Ansprüche - wie ein Anspruch auf Minderung - zustehen, muss der Bauherr darlegen und nachweisen, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Der Vortrag, dass Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, jedoch mit Nichtwissen bestritten wird, dass diese erfolgreich waren, reicht nicht aus.

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IBRRS 2014, 0994
SchiedswesenSchiedswesen
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Kostenschiedsspruchs

OLG München, Beschluss vom 04.03.2014 - 34 Sch 19/13

1. Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Kostenschiedsspruchs.*)

2. Auch im Beschlussverfahren der Vollstreckbarerklärung bestehen die allgemeinen prozessualen Pflichten zur Verfahrensförderung.*)

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IBRRS 2013, 0134; IMRRS 2013, 0101
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schlüssigkeit bei Pflichtverletzung eines Anlageberaters

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12

Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters (beziehungsweise Anlagevermittlers).*)

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IBRRS 2012, 4682; IMRRS 2012, 3348
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtliche Sachaufklärung trotz Privatgutachten notwendig!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.2012 - 5 U 1551/11

1. Das Privatgutachten einer Partei kann dem Gericht die Sachkunde in handwerklichen Fachfragen (hier: Parkettarbeiten) in der Regel nicht vermitteln, weil es sich nur um qualifizierten Parteivortrag handelt. Daher scheidet auch eine Anhörung des Privatgutachters nach § 414 ZPO oder in entsprechender Anwendung von § 411 Abs. 3 ZPO aus.*)

2. Setzt das Gericht sich darüber hinweg und entscheidet ohne neutrale Sachverhaltsaufklärung, liegt darin ein grober Fehler, der nicht nur die Zurückverweisung in die erste Instanz sondern auch die Niederschlagung der gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens erfordert.*)

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IBRRS 2013, 2580; IMRRS 2013, 1407
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Höchstgrenze unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2011 - 23 U 116/11

1. Vertragsbedingungen sind schon dann vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache - mindestens dreimalige - Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Vertragsbedingungen vorformuliert hat. Die Vorschriften der §§ 305 ff BGB können deshalb auch dann anwendbar sein, wenn der Auftraggeber die von einem Dritten - z.B. einem Architekten - vorformulierten Vertragsbedingungen stellt. Dem steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nur in einem einzigen Vertrag verwenden will.

2. Enthält ein Bauvertrag eine Vielzahl von formelhaften Wendungen und ist die Vertragsstrafenregelung und nicht auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnitten, spricht der Beweis des ersten Anschein für eine zur Mehrfachverwendung entworfene Bedingung.

3. Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln. Von einem Aushandeln kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt. Dazu muss er sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären.

4. Eine vorformulierte Vertragsstrafenregelung, die eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe vorsieht und keine Regelung über eine Höchstgrenze enthält, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

5. Die Anforderungen an die Darlegungslast einer Partei richten sich nach seinem Kenntnisstand. Verfügt eine Partei über kein zuverlässiges Wissen und kann sie das Wissen auch nicht erlangen, kann sie genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen. In einem solchen Fall ist der Beweisantrag nicht auf eine unzulässige Ausforschung gerichtet. Das gilt allerdings nicht für Tatsachen, über die eine Partei zwar kein zuverlässiges Wissen besitzt, dieses Wissen aber bei Beachtung ihrer Prozessförderungspflicht erlangen kann.

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IBRRS 2011, 3678; IMRRS 2011, 2603
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2011 - 20 U 81/11

1. Ein Bestreiten mit Nichtwissen ist, wie nicht zuletzt aus der Wahrheitspflicht der Parteien folgt, nur dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis hat, was auch dann der Fall sein kann, wenn der Erklärende den in Rede stehenden Vorgang vergessen hat.

2. Das setzt allerdings voraus, dass der Erklärende den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist.

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IBRRS 2012, 2761
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsspruch geht über den Antrag hinaus: Ordre public verletzt!

OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2011 - 19 Sch 11/10

Ein Schiedsspruch weicht von zwingenden Regeln staatlicher Prozessführung ab und verstößt gegen den ordre public, wenn die Schiedsbeklagten als Gesamtschuldner zur Erteilung einer im Antrag näher bezeichneten Auskunft verurteilt werden, obwohl der Schiedskläger dies nicht beantragt hat.

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IBRRS 2011, 2812; IMRRS 2011, 2018
ImmobilienImmobilien
Aufklärungsverschulden bei Objekt- und Finanzierungsvermittlung

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08

a) Eine Prozesspartei hat nach § 138 Abs. 1 ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Dass die Prozesspartei einen tatsächlichen Umstand für unerheblich hält, berechtigt sie nicht, insoweit falsche Angaben zu machen.*)

b) Eine Prozesspartei, die ein Geständnis in dem Bewusstsein abgibt, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die sie sich bezieht, nicht zu kennen, nimmt diese Ungewissheit bewusst in Kauf und handelt auf eigenes Risiko. Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2011, 3561; IMRRS 2011, 2535
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlender Rechtsgrund: Beweislast beim Bereicherungsgläubiger

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2011 - 5 W 19/11

Beweisbelastet für den fehlenden Rechtsgrund ist der Bereicherungsgläubiger. Das enthebt den Bereicherungsschuldner aber nicht der Verpflichtung, gegenüber schlüssigem Anspruchsvorbringen seinerseits einen tragfähigen Rechtsgrund für das Empfangene darzutun. Die Behauptung, es handele sich um "eine Zusammenfassung aller bis dahin aufgelaufenen Verbindlichkeiten" ist unzureichend.*)

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IBRRS 2010, 2044; IMRRS 2010, 1474
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erneute Zeugenvernehmung in der Berufung

BGH, Beschluss vom 21.04.2010 - IV ZR 172/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1062; IMRRS 2010, 0706
ProzessualesProzessuales
Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich

BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/08

1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.*)

2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.*)

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IBRRS 2009, 2801; IMRRS 2009, 1515
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entbehrlichkeit der Beweiserhebung bei Privatgutachten

BGH, Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

Eine Beweiserhebung (hier: durch Zeugenvernehmung) ist nicht deshalb entbehrlich, weil die unter Beweis gestellten Tatsachen durch ein Privatgutachten belegt sind, dessen Richtigkeit der Gegner bestreitet, ohne die Unzulänglichkeit des Gutachtens substantiiert darzulegen.*)

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IBRRS 2009, 0883; IMRRS 2009, 0542
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BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bestreiten mit Nichtwissen im Bauprozess zulässig?

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07

1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Parteien noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung sind. Die Partei trifft in diesem Zusammenhang jedoch eine Informationspflicht, wenn es um Tatsachen geht, von denen die Partei keine Kenntnis hat, sich diese aber mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann. Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen oder Geschäftsbereich und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.

2. Werden in einem Bauprozess nach erfolgter Abnahme Mängel gerügt, besteht für den Unternehmer im Rahmen seiner Prüfungspflicht, ob der gerügte Mangel besteht und in den Rahmen seines Verantwortungsbereiches fällt, zugleich eine Erkundigungspflicht über den Zustand des von ihm selbst hergestellten Werkes, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, so dass im Streitfall der Unternehmer sich nicht damit begnügen kann, die von dem Besteller gerügten Mängel mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern es ihm im Rahmen seiner Erkundigungspflicht obliegt, sich über das Vorhandensein der gerügten Mängel aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen, selbst wenn er nach seiner Auffassung für das Auftreten der Mängel nicht verantwortlich ist.

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IBRRS 2008, 4371; IMRRS 2008, 2248
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 31.01.2008 - III ZR 89/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1152; IMRRS 2008, 0806
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verzicht auf den Klageanspruch

OLG München, Urteil vom 29.01.2008 - 9 U 3939/07

Der Kläger muss im Vorprozess seinen materiellen Verzicht auf den Klageanspruch vortragen. Mit der Vollstreckungsgegenklage gegen den Titel aus dem Vorprozess kann der Verzicht nicht mehr geltend gemacht werden.

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IBRRS 2008, 0675; IMRRS 2008, 0471
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 149/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4874; IMRRS 2007, 2403
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - VII ZR 198/06

Bereits in einem vorangegangenen widersprechenden Vortrag kann ein konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen liegen.

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IBRRS 2008, 1046; IMRRS 2008, 0743
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietzahlungsklage aus Mietvertrag im Urkundenprozess statthaft

OLG München, Beschluss vom 25.09.2007 - 19 U 3454/07

1. Mietverträge sind unmittelbare Urkunden, aus welchen im Urkundenprozess geklagt werden kann.

2. Urkunden sind verkörperte Gedankenäußerungen in Schriftzeichen.

3. Sie sind unmittelbar und damit privilegiert, wenn sie Augenscheins-, Zeugen- oder Sachverständigenbeweis nicht ersetzen.

4. Die formelle Beweiskraft der Urkunde erstreckt sich (widerlegbar) darauf, dass der Aussteller die Erklärung tatsächlich abgegeben hat.

5. Was die Urkunde materiell beweist, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung.

6. Unmittelbare Urkunden haben terminologisch nichts mit ihrer materiellen Beweiskraft zu tun.

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IBRRS 2009, 0647; IMRRS 2009, 0434
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 06.07.2007 - V ZR 128/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 3877; IMRRS 2007, 1751
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Urkunden-Vorlage

BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05

1. Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben.*)

2. § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar, wenn sich der beweispflichtige Prozessgegner auf eine Urkunde bezogen hat, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Partei befindet.*)

3. Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO eine Anordnung der Urkundenvorlegung überhaupt nicht in Betracht zieht.*)

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IBRRS 2008, 0616; IMRRS 2008, 0426
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZR 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3623; IMRRS 2006, 2657
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BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Bürgenhaftung nach § 1a AEntG: Prozessuale Durchsetzung

BAG, Urteil vom 02.08.2006 - 10 AZR 348/05

1. Der bürgende Hauptunternehmer ist nicht gehindert, die von der Urlaubskasse in die Beitragsberechnung eingestellte Zahl der Arbeitnehmer und deren Einsatzzeiten gemäß § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen zu bestreiten.

2. Zur Frage, ob es hinsichtlich der Urlaubskassenpflicht eines ausländischen Subunternehmers auf seine Gesamtgeschäftstätigkeit oder auf seine Geschäftstätigkeit in Deutschland ankommt.

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1 Norm gefunden

ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 138
Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht (Stand: 21.12.2001)

2 Leseranmerkungen gefunden
§ 138 Abs. 4 ZPO häufig nicht einschlägig.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Unternehmer kann Mängel im Bauprozess nicht "mit Nichtwissen" bestreiten!
(Jürgen Feldmann)
Dokument öffnen IBR 2009, 303


1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

Muster-Ad-hoc-Mediationsklausel ( Rn. 48-72)