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1 Volltexturteil gefunden
RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1670; IMRRS 2016, 1036
ProzessualesProzessuales
Amtsgerichtsentscheidung falsch bezeichnet: Rechtsbeschwerde trotzdem statthaft

BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - XII ZB 23/16

1. Wird in einer Unterbringungssache die zugestellte Ausfertigung der amtsgerichtlichen Entscheidung fälschlicherweise als einstweilige Anordnung bezeichnet, steht § 70 Abs. 4 FamFG der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen.*)

2. In einem Unterbringungsverfahren kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Anhörung der Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorgenommen hat und in der amtsgerichtlichen Entscheidung hierfür keine ausreichenden Gründe dargelegt werden.*)

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