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IBRRS 2002, 0760; IMRRS 2002, 0324
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestellung eines Notanwalts nach § 78b ZPO

BGH, Beschluss vom 12.06.2002 - IV ZR 232/01

1.) Die Partei hat die von ihr behaupteten Bemühungen, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden, dem Gericht nachzuweisen.

2.) Nach Sinn und Zweck des § 78 b ZPO kann die Bestellung eines Notanwalts nicht nur mit dem Ziel beantragt werden, eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist zu erreichen und die entstehenden Anwaltskosten auf diese Weise zu begrenzen.

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