Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Aktenzeichen: "2 A 505/17" ODER "2 A 505.17" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Beseitigungsanordnung erlassen: Behörde kann in "Schnellverfahren" übergehen!
OVG Saarland, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 A 505/17
1. Kann die Behörde bei dringendem Handlungsbedarf sogar ohne vorausgehenden Verwaltungsakt im Wege des Verwaltungszwangs vorgehen, so muss es ihr - ebenso und erst recht - möglich sein, zu dem "Schnellverfahren" des § 18 Abs. 2 SVwVG überzugehen, wenn sich die Gefahrenlage nach Erlass einer Beseitigungsanordnung intensiviert oder wenn diese sich, z.B. aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, dringlicher als zunächst angenommen darstellt.*)
2. Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.*)