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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Xa ZR 40/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3577
AGBAGB
Unwirksame Schadenspauschalierung bei Rücklastschrift

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

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3 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2916; IMRRS 2023, 1333
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Unangemessen benachteiligende Akquise-Vereibarung in Immobilienmaklervertrag

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2023 - 18 U 107/21

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2019, 2314; IMRRS 2019, 1156
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18

Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114 f.; vom 31. Mai 1976 - II ZR 133/74, WM 1976, 816 unter 2 a; vom 6. November 1979 - VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 231 f.; vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 218; vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 352; vom 17. September 2009 - Xa ZR 40/08, WM 2009, 2398 Rn. 13; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 239/15, RdE 2017, 297 Rn. 7). (Rn. 19)*)

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IBRRS 2014, 1572; IMRRS 2014, 0808
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kann gewerblicher Großvermieter Inkassokosten geltend machen?

AG Hamm, Urteil vom 16.05.2014 - 17 C 443/13

Einem gewerblichen Großvermieter stehen keine Inkassokosten zu, wenn er statt eigener Anmahnung seiner Mieter diese Arbeiten durch ein externes Inkassounternehmen aufgrund eines Rahmenvertrags erledigen lässt.*)

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IBRRS 2009, 3577
Mit Beitrag
AGBAGB
Unwirksame Schadenspauschalierung bei Rücklastschrift

BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine nach § 309 Nr. 5 Alt. 1 Buchst. a BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde zur Entrichtung des Beförderungsentgelts eine Belastungsermächtigung für ein Kreditkartenkonto oder eine Einzugsermächtigung für ein Bankkonto erteilen muss und andere Zahlungswege nach den vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen sind.*)

2. Eine derartige Klausel ist auch nicht als Preisnebenabrede wirksam.*)

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