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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 6/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1662; IMRRS 2006, 1029
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04

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47 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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5 Beiträge gefunden
IMR 2008, 1026 BGH - Rechtsprechungsmodifikation schafft keine neue Aufklärungspflicht der Banken
IMR 2007, 1034 BGH - Unterbliebene Widerrufsbelehrung führt nicht zu Schadensersatz!
IMR 2007, 406 OLG Brandenburg - Bankenhaftung bei Täuschung des Vermittlers über Höhe der Mietpoolausschüttungen
IMR 2007, 162 BGH - Finanzierende Bank hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Eigentumswohnung!
IMR 2006, 60 BGH - Finanzierung einer Immobienanlage: Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

39 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0438; IMRRS 2019, 0157
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist Vergleichswertverfahren bei Feststellung des Verkehrswerts anwendbar?

BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - XI ZR 535/17

Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie.*)

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IBRRS 2016, 3224; IMRRS 2017, 0121
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Sittenwidrig überhöhter Preis für Immobilie: Bank hat Aufklärungspflicht!

BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14

1. Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden "vereinfachten Ertragswertverfahrens".*)

2. Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben, und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Mai 1960·II ZR 207/58).*)

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IBRRS 2014, 1112; IMRRS 2014, 0556
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnung überteuert? Wert ist nach Vergleichswertmethode zu ermitteln!

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 - 1 U 284/11

1. Die für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen angeblicher Falschangaben zum Verkehrswert erforderliche Klärung des Werts einer erworbenen Immobilie erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren.

2. Es erscheint zweifelhaft, ob den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Überteuerung genügt ist, wenn sich der jeweilige Käufer in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Vergleichswert im Zeitpunkt des Erwerbs bezieht. Denn soweit sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt, kann die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen werden; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund.

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IBRRS 2012, 3057; IMRRS 2012, 2223
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Steuersparmodelle: Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank?

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 4 U 182/11

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.

2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann.

3. Eine kreditgebende Bank ist zur Aufklärung über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise nur dann verpflichtet, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss. Das ist erst dann der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung.

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IBRRS 2012, 2963; IMRRS 2012, 2151
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärung über Höhe der Innenprovision? Nur ausnahmsweise!

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 149/11

Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer "verdeckten Innenprovisionen", auf deren Anfall in unbestimmter Höhe der Käufer hingewiesen wurde, besteht nur, wenn es dadurch zu einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises kommt und die Bank dies weiß. Ansonsten führt bei grundsätzlichem Hinweis im Prospekt auch eine 18,25% hohe Innenprovision nicht zur Haftung der Bank.

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IBRRS 2012, 2654; IMRRS 2012, 1922
ImmobilienImmobilien
Kein Hinweis auf Innenprovision: Arglistige Täuschung?

BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 175/11

a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,70% des kalkulierten Gesamtaufwandes aufzuwenden sind, ohne dass ausgewiesen wird, dass hierbei eine Innenprovision in Höhe von 18,24% eingepreist wurde.*)

b) Zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel.*)

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IBRRS 2010, 4058; IMRRS 2010, 2981
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftet Bank bei evident falschen Angaben beim Verkauf?

BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09

In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.05.2008 - XI ZR 132/07, IMR 2008, 1026 - nur online).*)

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IBRRS 2010, 1099; IMRRS 2010, 0731
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Aufklärungs- und Hinweispflichten der kreditgebenden Bank

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2010 - 2 U 910/09

1. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.*)

2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 07.05.2009 und 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755; BGHZ 156, 46, 49; 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH NJW 2007, 2396; BGH WM 2006, 1194, 1199).*)

3. Eine Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Darlehensnehmer mit der eigenen Immobilien- und Kapitalanlagenfirma bei der Gestaltung eines Konzepts zur Sanierung notleidender Immobilien verantwortlich mitgewirkt hat.*)

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IBRRS 2009, 4106; IMRRS 2009, 2263
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)

2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)

3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)

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IBRRS 2009, 4107; IMRRS 2009, 2264
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Pflicht zur Risikoaufklärung über finanziertes Geschäft

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2009 - 2 U 1389/08

1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)

2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)

3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)

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3 Nachrichten gefunden
BGH entscheidet zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
(21.03.2007) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Ansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden.
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OLG Karlsruhe verurteilt Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz
(14.07.2006) Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 - 15 U 50/02 und 15 U 64/04 - hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
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Bundesgerichtshof entscheidet zu kreditfinanzierten sogenannten „Schrottimmobilien“
(18.05.2006) Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Rechte Verbrauchern zustehen, die ihren zur Finanzierung einer Eigentumswohnung geschlossenen Realkreditvertrag nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben.
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