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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 348/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 3535; IMRRS 2007, 1537
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Kein Rückforderungsdurchgriff ohne Finanzierungszusammenhang

BGH, Urteil vom 05.06.2007 - XI ZR 348/05

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 405 BGH - Banksenat konkretisiert Aufklärungspflicht des Vermittlers über nicht prospektierte Provision

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 4064; IMRRS 2009, 2230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Erlöschen des Widerrufsrechts

BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08

Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 1. Januar 2003 erfolgt ist (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995).*)

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IBRRS 2008, 2432; IMRRS 2008, 1443
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung der Bank für Täuschung durch Vermittler

BGH, Urteil vom 01.07.2008 - XI ZR 411/06

Eine Haftung der Bank nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung vom 25. April 2006 (BGHZ 167, 239, 250 f., Tz. 29 f.) setzt zwingend eine arglistige Täuschung durch den Vermittler voraus. Für die Arglist trägt der Darlehensnehmer/Anleger die Beweislast; § 282 BGB a.F. ist insofern nicht anwendbar. Gleiches muss für den nach der genannten Senatsrechtsprechung aus der arglistigen Täuschung abgeleiteten Anspruch aus vorsätzlichem Verschulden bei Vertragsverhandlungen gelten.*)

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IBRRS 2007, 3727; IMRRS 2007, 1667
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und Anlagegeschäft

BGH, Urteil vom 19.06.2007 - XI ZR 142/05

1. Voraussetzung für eine unwiderlegliche Vermutung für eine wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und finanziertem Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG ist, dass der kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist.*)

2. Bilden ein Darlehensvertrag und das finanzierte Anlagegeschäft eine wirtschaftliche Einheit, so kann in dieses verbundene Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG ein mit einem anderen Kreditinstitut geschlossener, ebenfalls der Finanzierung des Anlagegeschäfts dienender Realkreditvertrag nicht einbezogen werden. Eine Anwendung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch auf den Realkredit scheidet aus.*)

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IBRRS 2007, 3535; IMRRS 2007, 1537
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Kein Rückforderungsdurchgriff ohne Finanzierungszusammenhang

BGH, Urteil vom 05.06.2007 - XI ZR 348/05

Die besonderen Regelungen über das verbundene Geschäft in § 9 VerbrKrG scheiden als Anknüpfungspunkt für einen sogenannten Rückforderungsdurchgriff - wenn ein solcher überhaupt rechtlich begründbar wäre (zweifelnd Senatsurteile vom 13. Februar 2007 - XI ZR 145/06, Umdruck S. 14 Tz. 24 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 11 Tz. 24) - gegenüber der eine Kapitalanlage finanzierenden Bank in Bezug auf Schadensersatzansprüche eines Anlegers und Kreditnehmers gegen Fondsinitiatoren und/oder Gründungsgesellschafter von vornherein aus, weil es an einem Finanzierungszusammenhang, wie ihn § 9 VerbrKrG voraussetzt, in Bezug auf diese, außerhalb des finanzierten Geschäfts stehenden Personen, fehlt (Fortführung Senatsurteile BGHZ 167, 239, 250 Tz. 28; vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200, 202 Tz. 22 und vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, Umdruck S. 13 Tz. 27).*)

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