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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 338/08
BGH, Beschluss vom 25.01.2010 - XI ZR 338/08
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2010, 301 | BGH - Aufklärungspflichten der Bank bei Kapitalanlageberatung in Immobilienfonds |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG München, Urteil vom 08.11.2016 - 5 U 1353/16
1. Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds ist widersprüchlich, wenn er einerseits darauf hinweist, dass sämtliche Genehmigungen für das geplante Projekt vorlägen, und andererseits darauf, dass die Gefahr bestehe, dass wegen nicht erteilter Genehmigungen Sonderflächen nicht übernommen werden könnten.*)
2. Sind nach dem Inhalt des entsprechenden Prospekts mehr Stellplätze vermietet, als laut dessen Inhalt konkret geplant, ist dies von der Treuhänderin oder der die Beteiligung veräußernden Bank zu hinterfragen.*)
3. Prospekthaftung im weiteren Sinne setzt voraus, dass der in Anspruch genommene Initiator selbst das persönliche und nicht nur das anonymisierte (Prospekt-)Vertrauen des Anlegers in Anspruch nimmt.*)
4. Prospekthaftung im deliktischen Sinne setzt Darlegung und ggf. Nachweis der subjektiven Tatseite durch den Anleger voraus.*)
5. Ein Fondsanleger kann nicht allein aufgrund der Behauptung, sein Geld wäre sicher nicht ungenutzt geblieben, entgangene Zinsen auf den Anlagebetrag beanspruchen.*)
6. In Massenverfahren, in denen die Beklagten bekanntermaßen ihre Ersatzpflichten bestreiten, muss dargelegt werden, warum im jeweiligen Einzelfall die vorgerichtliche Beauftragung der massenhaft tätigen Klägervertreter erfolgversprechend war.*)
VolltextBGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09
Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.*)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2010 - 13 U 110/09
Bei einer Kapitalanlage in einem Immobilienfonds kommt der Anlagevermittler seinen Auskunftspflichten dann nach, wenn er rechtzeitig vor Beitritt dem Anleger den Emmissionsprospekt überlässt, aus dem sich alle notwendigen Angaben ergeben und die Risiken umfassend sowie wertneutral beschrieben werden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.01.2010 - XI ZR 338/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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