Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 94/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 2523
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist ein Mangel unerheblich?

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

Dokument öffnen Volltext
10 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 13 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1098; IMRRS 2017, 0448
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haus nicht vor 16, sondern vor 18 Jahren erbaut: Käufer kann zurücktreten!

OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2017 - 22 U 82/16

Ein Grundstückskaufvertrag kann auf Verlangen des Käufers rückabzuwickeln sein, wenn das im notariellen Kaufvertrag genannte Baujahr des Wohnhauses als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes auszulegen ist und das Wohnhaus tatsächlich zwei Jahre früher - als im notariellen Kaufvertrag angegeben - bezugsfertig fertiggestellt war.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2062; IMRRS 2015, 0824
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mangelbeseitigungsaufwand > 5 % des Kaufpreises: Kann der Käufer zurücktreten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - 21 U 93/14

1. Bei behebbaren Mängeln ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt. Der Umstand, dass der Kaufgegenstand nicht ein neu erstelltes Objekt, sondern ein “gebrauchter Gegenstand“ gewesen ist, bei dem die Erwartungen des Verkehrs an die Mangelfreiheit regelmäßig geringer sind, rechtfertigt für sich genommen nicht bereits die Erhöhung der Erheblichkeitsschwelle auf 10 % des Kaufpreises.*)

2. Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers über einen Sachmangel, deren Verletzung in objektiver Hinsicht zu einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB führen kann, besteht beim Verkauf eines Gebäudegrundstücks nur im Hinblick auf verborgene Mängel oder Umstände, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind. Arglistiges Verschweigen ist in subjektiver Hinsicht nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.*)

3. Auch die Lage eines Grundstücks in der Einflugschneise eines Flughafens und damit die besondere Betroffenheit von entsprechenden Fluglärmbelastungen kommt als Eigenschaft in Betracht, über das die Parteien des Kaufvertrages eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 treffen können.*)

4. Für die Annahme einer konkludent getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung genügt es, wenn der Käufer im Rahmen der Vertragsverhandlungen bestimmte Erwartungen an den Kaufgegenstand formuliert und der Verkäufer dem zustimmt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2523
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Wann ist ein Mangel unerheblich?

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls (Bestätigung der Senatsurteile vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 Rz. 23 = IBRRS 2010, 1021; vom 06.02.2013 - VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365 Rz. 16 = IBRRS 2013, 5338).*)

2. Bei einem behebbaren Mangel ist im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5% des Kaufpreises übersteigt.*)

Dokument öffnen Volltext



1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
A. Rücktritt

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Der Rücktritt ( Rn. 93-100)



2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht ( Rn. 8-9)

2. Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht ( Rn. 8-9)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

b) Rücktritt (BGB § 650q Rn. 164-176)