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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 349/13
BGH, Urteil vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13
Volltext43 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
6 Beiträge gefunden |
IMR 2023, 494 | BGH - Anspruch auf Gebrauchsüberlassung kann auch bei Ein-Zimmer-Wohnung gegeben sein! |
IMR 2020, 322 | AG Tempelhof-Kreuzberg - Als Gastdozent im Ausland berechtigt zur Untervermietung |
IMR 2018, 367 | LG Berlin - Darf der Mieter bei Änderung der Lebensumstände untervermieten? |
IMR 2018, 141 | BGH - Untervermietung zur Deckung der Mietaufwendungen begründet ein berechtigtes Interesse! |
IMR 2018, 14 | AG Tempelhof-Kreuzberg - Untervermietung: Absolutes Recht des Mieters oder muss sie Vermieter auch zumutbar sein? |
IMR 2014, 319 | BGH - Berechtigtes Interesse an der Untervermietung bei längerem Auslandsaufenthalt des Mieters |
28 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22
Zur Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung (im Anschluss an Senatsurteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, IBRRS 2006, 0632 = IMRRS 2006, 0387; vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13, IBRRS 2014, 1888 = IMR 2014, 319; vom 31.01.2018 - VIII ZR 105/17, IBRRS 2018, 0817 = IMR 2018, 141).*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22
1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11.07.2014 - VIII ZR 349/13, Rz. 25, 30, IMR 2014, 319 = NJW 2014, 2717).*)
2. Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.*)
VolltextLG München I, Urteil vom 02.08.2023 - 14 S 3149/23
Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 06.06.2023 - 65 S 39/23
Der Wunsch, aus humanitären Gründen eine geflüchtete Frau aus der Ukraine aufzunehmen, begründet ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung (Abgrenzung zu AG München, IMR 2023, 56).
VolltextLG Berlin, Urteil vom 09.05.2023 - 65 S 191/22
1. Wenn der Vermieter den Zwischenmieter als Hauptmieter nur deshalb einschaltet, um die zwingenden Vorschriften des Wohnraummietrechts zu umgehen und die - formal vom Zwischenmieter begründeten - (Unter-)Mietverhältnisse jederzeit faktisch dadurch nach eigenem Belieben zu beenden, dass er von diesen die an keine weitere Voraussetzung als die der Beendigung des Hauptmietverhältnisses geknüpfte Räumung nach § 546 Abs. 2 BGB verlangt, so handelt es sich um gewerbliche Weitervermietung und § 565 BGB greift.
2. Für eine gewerbliche Weitervermietung spricht auch, wenn der Mieter die Wohnung komplett dem Dritten überlässt und selbst keinen Gewahrsam begründet.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 26.04.2022 - 65 S 221/21
1. Als berechtigtes Interesse zur Untervermietung ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung im Einklang steht.
2. Verstößt der Mieter bei der Untervermietung gegen bindendes Mietpreisrecht (hier: Mietenbegrenzungsverordnung Berlin), so steht die begehrte Untervermieterlaubnis nicht im Einklang mit der geltende Rechtsordnung und ist zu versagen.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 07.04.2022 - 67 S 7/22
Auch eine Einzimmerwohnung kann tauglicher Gegenstand der Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 17.03.2022 - 67 S 286/21
Nicht jedes mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang stehende wirtschaftliche Interesse des Mieters ist geeignet, ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 BGB an der teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache zu begründen.*)
VolltextLG Berlin, Beschluss vom 24.02.2022 - 65 S 202/21
1. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, einem Dritten den Gebrauch der Mietsache zu überlassen, wobei die Gebrauchsüberlassung dem Wortlaut der Regelung nach nicht auf einer Weiter- oder Untervermietung beruhen muss, sondern jede Überlassung erfasst, sei es unter Einräumung eines eigenständigen Besitzrechtes oder der Beschränkung auf eine Mitbenutzung.
2. Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse daran entsteht.
3. Das ist zu verneinen, wenn die Mieterin die Wohnung von Anfang an nur anmietete, um sie ausschließlich ihrem Bruder zu Verfügung zu stellen.
4. Zwar kann eine - nahezu - vollständige Überlassung der Wohnung einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an einen Dritten begründen. Voraussetzung ist dann jedoch eine zeitliche Begrenzung bzw. die Rückkehrabsicht des Mieters in die Mietwohnung.
VolltextLG München I, Beschluss vom 17.02.2022 - 14 S 15283/21
Schließt ein Vermieter bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft mietvertraglich ein Wechselrecht der Mitglieder der Wohngemeinschaft nicht ausdrücklich aus, haben die bisherigen Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und Aufnahme des neuen Mitglieds. Der Vermieter kann im Einzelfall analog § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB einen ungeeigneten Mieter ablehnen.
Volltext3 Nachrichten gefunden |
Anspruch auf teilweise Untervermietung auch bei beruflich genutzter Nebenwohnung
(24.11.2023) "Wir begrüßen das Urteil aus Karlsruhe ausdrücklich. Gerade in heutigen Zeiten horrender Mietpreise, in der nicht nur die Angebotsmieten, sondern auch die Bestandsmieten enorm steigen, müssen Mieterinnen und Mieter zur eigenen Kostenreduzierung ihre Wohnung untervermieten dürfen - und zwar unabhängig davon, ob sie die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen oder sie für berufliche Zwecke zwingend weiter benötigen. Das hat der Bundesgerichthof erfreulicherweise ausdrücklich klargestellt," kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Untermiete (BGH VIII ZR 88/22).
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(31.07.2014) Untermiete - flexibles Wohnen mit rechtlichen Tücken Der neue Job soll starten, aber noch ist keine neue Wohnung in Sicht; das Praktikum dauert nur sechs Wochen, danach geht es wieder nach Hause; wegen einer Trennung wird schnell eine Bleibe benötigt - alles gute Gründe, eine Wohnung oder ein Zimmer als Untermieter zu mieten. Soll dies gutgehen, sind jedoch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.
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(11.06.2014) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage der Schadensersatzpflicht eines Vermieters befasst, der den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhielten, die Untervermietung zweier Zimmer versagt hatte.
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